Norm
SMG §28 Abs3 Fall2 ARechtssatz
§ 28 Abs 4 Z 2 SMG geht § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer festgefügten Organisation) vor.Paragraph 28, Absatz 4, Ziffer 2, SMG geht Paragraph 28, Absatz 3, zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer festgefügten Organisation) vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114258Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025