RS OGH 2001/3/21 15Os139/00 (15Os140/00), 15Os158/01, 14Os166/01 (14Os167/01), 11Os145/02, 13Os10/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2001
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Norm

SMG §28 Abs3 Fall1 A
SMG §28a Abs1
SMG §28a Abs2 Z1
StPO §281 Abs1 Z10
StPO §345 Abs1 Z12

Rechtssatz

Für die Erfüllung der Qualifikation nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG fordert das Gesetz, dass der Täter zwar in der Absicht handelt (§ 5 Abs 2 StGB), sich durch wiederkehrendes Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (das ist die in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Unerheblich ist dabei jedoch, ob die von der Absicht des Täters auf fortlaufende Einnahmegewinnung umfassten großen Suchtgiftmengen auf einmal oder bewusst kontinuierlich in Teilmengen in Verkehr gesetzt werden sollen. Es kann daher auch ein fortlaufendes - der Zielsetzung des § 70 StGB entsprechendes - Tatgeschehen, bei dem die Grenzmenge überschritten wurde, nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG qualifiziert sein, sofern der Vorsatz des Täters bei Vornahme der die Grenzmenge erreichenden Teilakte darauf gerichtet war, die Tat durch weitere Teilakte, die jeweils zur Summierung des Suchtgiftes zu großen Mengen führen sollen, zu wiederholen.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 139/00
    Entscheidungstext OGH 21.03.2001 15 Os 139/00
  • 15 Os 158/01
    Entscheidungstext OGH 13.12.2001 15 Os 158/01
    Vgl auch
  • 14 Os 166/01
    Entscheidungstext OGH 29.01.2002 14 Os 166/01
    Auch
  • 11 Os 145/02
    Entscheidungstext OGH 10.12.2002 11 Os 145/02
  • 13 Os 10/03
    Entscheidungstext OGH 12.03.2003 13 Os 10/03
    Auch
  • 13 Os 102/03
    Entscheidungstext OGH 03.09.2003 13 Os 102/03
  • 14 Os 106/03
    Entscheidungstext OGH 09.09.2003 14 Os 106/03
  • 11 Os 104/03
    Entscheidungstext OGH 09.09.2003 11 Os 104/03
    Vgl auch
  • 13 Os 83/04
    Entscheidungstext OGH 25.08.2004 13 Os 83/04
  • 13 Os 123/04
    Entscheidungstext OGH 03.11.2004 13 Os 123/04
    Auch; nur: Für die Erfüllung der Qualifikation nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG fordert das Gesetz, dass der Täter in der Absicht handelt (§ 5 Abs 2 StGB), sich durch wiederkehrendes Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (das ist die in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. (T1)
  • 12 Os 88/04
    Entscheidungstext OGH 16.12.2004 12 Os 88/04
    nur: Für die Erfüllung der Qualifikation nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG fordert das Gesetz, dass der Täter zwar in der Absicht handelt (§ 5 Abs 2 StGB), sich durch wiederkehrendes Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge (das ist die in § 28 Abs 2 SMG bezeichnete Tat) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Unerheblich ist dabei jedoch, ob die von der Absicht des Täters auf fortlaufende Einnahmegewinnung umfassten großen Suchtgiftmengen auf einmal oder bewusst kontinuierlich in Teilmengen in Verkehr gesetzt werden sollen. (T2)
  • 11 Os 133/04
    Entscheidungstext OGH 11.01.2005 11 Os 133/04
    nur: Unerheblich ist dabei jedoch, ob die von der Absicht des Täters auf fortlaufende Einnahmegewinnung umfassten großen Suchtgiftmengen auf einmal oder bewusst kontinuierlich in Teilmengen in Verkehr gesetzt werden sollen. Es kann daher auch ein fortlaufendes - der Zielsetzung des § 70 StGB entsprechendes - Tatgeschehen, bei dem die Grenzmenge überschritten wurde, nach § 28 Abs 3 erster Fall SMG qualifiziert sein, sofern der Vorsatz des Täters bei Vornahme der die Grenzmenge erreichenden Teilakte darauf gerichtet war, die Tat durch weitere Teilakte, die jeweils zur Summierung des Suchtgiftes zu großen Mengen führen sollen, zu wiederholen. (T3)
  • 11 Os 105/05h
    Entscheidungstext OGH 18.10.2005 11 Os 105/05h
    Vgl auch
  • 11 Os 120/05i
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 11 Os 120/05i
    Vgl auch
  • 14 Os 26/06i
    Entscheidungstext OGH 04.04.2006 14 Os 26/06i
    Auch; nur T2
  • 13 Os 44/07f
    Entscheidungstext OGH 20.06.2007 13 Os 44/07f
    Auch; nur T1
  • 12 Os 118/07f
    Entscheidungstext OGH 18.10.2007 12 Os 118/07f
    Auch
  • 12 Os 156/07v
    Entscheidungstext OGH 13.03.2008 12 Os 156/07v
    Auch
  • 12 Os 48/08p
    Entscheidungstext OGH 15.05.2008 12 Os 48/08p
    Vgl; Beisatz: Vgl zur Rechtslage nach SMG-Novelle 2007 (BGBl I 110/2007). (T4)
  • 11 Os 117/08b
    Entscheidungstext OGH 16.09.2008 11 Os 117/08b
    Vgl; Beisatz: Verfolgt der Täter die Absicht, das durch fortlaufende Tathandlungen verwirklichte Delikt nach § 28a Abs 1 SMG in der Weise zu wiederholen, dass er mittels eines vom Additionsvorsatz umfassten Kleinhandels mehrfach ein die Grenzmenge infolge Zusammenrechnens übersteigendes Suchtgiftquantum erzeugt, ein- oder ausführt, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, so handelt er - lege non distinguente - bei auf eine fortlaufende Einnahme gerichteter Tendenz (§ 70 StGB) gleichermaßen gewerbsmäßig nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG wie bei derart begangenen qualifizierten Einzeltaten. Voraussetzung in subjektiver Hinsicht ist die Absicht des Angeklagten auf die Erzielung eines fortlaufenden Einkommens durch das wiederholte Überlassen von (allenfalls sukzessive zu erreichenden) die Grenzmenge übersteigenden Suchtgiftmengen. (T5)
  • 12 Os 73/08i
    Entscheidungstext OGH 19.06.2008 12 Os 73/08i
    Vgl; Beis wie T4
  • 11 Os 116/11k
    Entscheidungstext OGH 17.11.2011 11 Os 116/11k
    Vgl; Beisatz: Verantwortet ein Täter infolge eines von vornherein bestehenden Willens auf kontinuierliche Begehung einer als Suchtgifthandel inkriminierten Tatmodalität und eines daran geknüpften Additionsvorsatzes die selbständige Qualifikation des § 28a Abs 1 SMG, liegt bei einem kontinuierlichen Überlassen ab Überschreiten der Grenzmenge zufolge Spezialität keine die Qualifikation des § 27 Abs 4 Z 1 SMG auslösende Handlung nach § 27 Abs 1 oder 2 SMG vor, siehe RS0127300. (T6)
  • 15 Os 122/12y
    Entscheidungstext OGH 21.11.2012 15 Os 122/12y
    Auch; Beis wie T5
  • 12 Os 10/14h
    Entscheidungstext OGH 06.03.2014 12 Os 10/14h
    Auch; Beisatz: § 28a Abs 2 Z 1 SMG setzt die ? auch eine zeitliche Komponente umfassende Absicht voraus, sich durch das wiederholte Überlassen von die Grenzmenge (jeweils) übersteigenden Suchtgiftquanten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. (T7)
  • 15 Os 7/14i
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 15 Os 7/14i
    Auch; Beis wie T5
  • 14 Os 7/15h
    Entscheidungstext OGH 03.03.2015 14 Os 7/15h
    Vgl; nur T2; Beis wie T5
  • 15 Os 55/15z
    Entscheidungstext OGH 10.06.2015 15 Os 55/15z
    Auch
  • 14 Os 113/15x
    Entscheidungstext OGH 26.01.2016 14 Os 113/15x
    Auch; Beis wie T5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114843

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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