Entscheidungen zu § 90 Abs. 1 StPO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vfgh Beschluss 2007/6/27 B1004/07

Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe primär zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Zurücklegung einer von ihm erstatteten Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft gemäß §90 Abs1 StPO. Überdies begehrt der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe für eine "Kündigungsanfechtung": im Jahre 2004 sei sein langjähriges Dienstverhältnis von seinem damaligen (privaten) Arbeitgeber zu Unrecht aufgekündigt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2007

RS Vfgh 2007/6/27 B1004/07

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StPO §90 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegendie Zurücklegung einer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaftsowie hinsichtlich einer "Kündigungsanfechtung" als aussichtslos;kein subjektives Recht des Einzelnen auf Geltendmachung desStrafanspruches des Staates; Zuständigkeit d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2001/6/20 B837/00 ua

Begründung: Der Antragsteller begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens zu B616/99, abgeschlossen mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Feber 2000, B615,616/99, und des Verfahrens zu B588/00, abgeschlossen mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 27. November 2000, G270/99, B588/00, G36/00. Er stützt seine Anträge auf den Wiederaufnahmsgrund des §530 Abs1 Z4 ZPO und beantragt gleichzeitig jeweils die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Verfassungsger... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.06.2001

RS Vfgh 2001/6/20 B837/00 ua

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StPO §90 Abs1ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §530 Abs1 Z4ZPO §539 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung von Wiederaufnahmsanträgen nach Zurücklegung der in den Anträgen enthaltenen Anzeige durch die Staatsanwaltschaft; kein Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des strafbaren Verhaltens eines Richters; Abweisung der gleichzeitig eingebrach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.06.2001

TE Vfgh Beschluss 1997/9/30 B1947/97, B2352/97

Begründung: I. 1.a) Der Einschreiter stellte an den Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt vom 9. Jänner 1997, Zl. 111/12-BK/96, mit dem über den Einschreiter eine Ordnungsstrafe verhängt worden war. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Juli 1997, B497/97-7, wurde dieser Antrag abgewiesen. b) In der zu B1947/97 protokollierten, nicht von einem bevol... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.09.1997

RS Vfgh 1997/9/30 B1947/97, B2352/97

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34StPO §90 Abs1StGB §302ZPO §530 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen auf Wiederaufnahme verfassungsgerichtlicher Verfahren nach Ablehnung einer Beschwerde sowie Zurückweisung eines selbstverfaßten Wiederaufnahmeantrags unvorgreiflich der Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme letzteren Verfahrens; kein Vorliegen von Wiederaufnahmegründen;... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1997

TE Vfgh Beschluss 1997/9/28 B1947/97, B2352/97

Begründung: 1. Die vom Einschreiter gestellten Anträge auf Wiederaufnahme näher bezeichneter verfassungsgerichtlicher Verfahren wurden vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 30. September 1997, B1947/97-5 und B2352/97-3, zurückgewiesen. Dieser Beschluß ist Gegenstand des vorliegenden Wiederaufnahmsantrages vom 7. April 1998. 2. Der Antrag ist nicht zulässig: a) Gemäß §530 Abs1 Z7 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1997

TE Vfgh Beschluss 1997/6/9 A19/96, A20/96

Begründung: 1.1. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 1996, A5/96, wurde - nach Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft Wien und Zurücklegung der Anzeige wegen §302 Abs1 StGB durch diese - eine "Wiederaufnahmsklage" des Einschreiters zurückgewiesen, mit welcher dieser (gestützt auf §530 Abs1 Z4 ZPO) die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95, abgeschlossenen Verfahrens begehrt hatte. 1.2. Mit dem v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1997

TE Vfgh Beschluss 1996/10/2 A5/96

Begründung: Der Einschreiter erhebt "Wiederaufnahmsklage" gegen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95. Unter einem wird die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Einschreiter stützt seinen Antrag auf §530 Abs1 Z4 ZPO. Nach §530 Abs1 Z4 ZPO kann ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, auf Antrag einer Partei wieder aufgenommen werden, wenn sich der Richter bei Erlassung der Entscheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.1996

RS Vfgh 1996/10/2 A5/96 - A19/96 ua

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §530 Abs1 Z4StPO §90 Abs1StGB §302 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Zurückweisung der Klage auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspätet ausbezahlter Notstandshilfe; keine Zulässigkeit einer Wiederaufnahmsklage nach Zurücklegung einer Anzeige gegen "unbekannte T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.1996

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