Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Rottenmann vom 31. August 1988, GZ. U 19/88-19, wurde der am 24.Mai 1961 geborene Angeklagte Thomas S*** von der gemäß § 449 StPO erhobenen Subsidiaranklage, er habe am 4.Jänner 1988 auf dem Flugplatz Trieben als Tandem-Springer (Fallschirmspringer) seinen Passagier Dr. Gottfried G*** dadurch, daß er infolge Unachtsamkeit eine falsche Landeeinteilung wählte, fahrlässig am Körper verletzt, wodurch Dr. Gottfried G*** einen Oberschenkelhalsb... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z3StPO §465 Abs3
Rechtssatz: Sowohl das Klammerzitat des § 465 StPO im § 49 Abs 2 Z 3 StPO als auch die allgemeine Verweisungsnorm des § 447 Abs 1 StPO lassen keinen Zweifel, daß § 49 Abs 2 Z 3 StPO inhaltlich im Verfahren vor den Bezirksgerichten anzuwenden ist. Diese klare und eindeutige, ausdrücklich als Einschränkung der den Privatankläger betreffenden Bestimmungen normierte Rechtslage ist einer sich zudem zum Nachteil d... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die These, daß die Rechtsmittelbefugnis des Subsidiaranklägers in bezirksgerichtlichen Verfahren derjenigen des Privatanklägers gleichzusetzen sei, würde ein im Grund des Art 7 Abs 1 B-VG bedenkliches Ungleichgewicht schaffen: Im bezirksgerichtlichen Verfahren und im Einzelrichterverfahren beim Gerichtshof (§ 489 Abs 1 StPO) hätte der Subsidiarankläger die volle Rechtsmittelbefugnis des Ankläge... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z3StPO §465 Abs3
Rechtssatz: Sowohl das Klammerzitat des § 465 StPO im § 49 Abs 2 Z 3 StPO als auch die allgemeine Verweisungsnorm des § 447 Abs 1 StPO lassen keinen Zweifel, daß § 49 Abs 2 Z 3 StPO inhaltlich im Verfahren vor den Bezirksgerichten anzuwenden ist. Diese klare und eindeutige, ausdrücklich als Einschränkung der den Privatankläger betreffenden Bestimmungen normierte Rechtslage ist einer sich zudem zum Nachteil d... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die These, daß die Rechtsmittelbefugnis des Subsidiaranklägers in bezirksgerichtlichen Verfahren derjenigen des Privatanklägers gleichzusetzen sei, würde ein im Grund des Art 7 Abs 1 B-VG bedenkliches Ungleichgewicht schaffen: Im bezirksgerichtlichen Verfahren und im Einzelrichterverfahren beim Gerichtshof (§ 489 Abs 1 StPO) hätte der Subsidiarankläger die volle Rechtsmittelbefugnis des Ankläge... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §49 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die These, daß die Rechtsmittelbefugnis des Subsidiaranklägers in bezirksgerichtlichen Verfahren derjenigen des Privatanklägers gleichzusetzen sei, würde ein im Grund des Art 7 Abs 1 B-VG bedenkliches Ungleichgewicht schaffen: Im bezirksgerichtlichen Verfahren und im Einzelrichterverfahren beim Gerichtshof (§ 489 Abs 1 StPO) hätte der Subsidiarankläger die volle Rechtsmittelbefugnis des Ankläge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Dr. Bernhard E*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Jänner 1988 zurück, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Felix S*** und Dr. Michael F*** wegen der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 StGB, der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB, der Verleumdung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Hermann S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 14.Dezember 1984, GZ Vr 707/84-17, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Peter N*** wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB zurückgewiesen worden war, zurück (§ 49 Abs. 2 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Die von He... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Franz S*** und der Marianne H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Linz, mit welchem letztere über einen Subsidiarantrag der Genannten entschieden hat, als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die von Franz S*** und Marianne H*** dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 3.Juli 1987, GZ 21 a Vr 2593/87-9, hat die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den vom Privatbeteiligten Werner J*** gegen (den Richter des Handelsgerichtes Wien) Dr. Wolfgang K*** wegen § 302 Abs. 1 StGB und anderer Delikte gestellten Subsidiarantrag abgewiesen. Dagegen wendet sich die unmittelbar an den Obersten Gerichtshof gerichtete - als "Einspruch" bezeichnete - Beschwerde des Subsidiarantragstellers. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Gerichtshofes zweiter Instanz nach § 48 Z 2 StPO ist ein Rechtsmittel im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. SSt. 29/10, 13 Os 141/80 ua). Anmerkung E11696 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0150OS00142.87.0922.000 Dokumentnummer JJT_19870922_OGH0002_0150OS00142_8700000_000 mehr lesen...
Gründe: Die Beschwerdeführer haben bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Dr.Karl V***, Dr.Alfons Z*** und Dr.Einar S*** wegen des Verdachtes nach §§ 146 ff, 302 StGB erstattet. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück. Ein Subsidiarantrag der Beschwerdeführer nach § 48 Z 1 StPO wurde von der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien abgewiesen. Das dagegen von den Beschwerdeführern erhobene Rechtsmittel wies das Oberlandesgericht Wie... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §48 Z2StPO §49 Abs2 Z2
Rechtssatz: Entscheidungen der Gerichte (Ratskammer bzw Oberlandesgericht) in den Fällen des § 48 Z 1 und 2 StPO über die Berechtigung des Verletzten bzw Privatbeteiligten zur Einleitung oder Fortsetzung des Strafverfahrens sind unanfechtbar. Entscheidungstexte 9 Os 348/59 Entscheidungstext OGH 30.11.1959 9 Os 348/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §48 Z2StPO §49 Abs2 Z2
Rechtssatz: Entscheidungen der Gerichte (Ratskammer bzw Oberlandesgericht) in den Fällen des § 48 Z 1 und 2 StPO über die Berechtigung des Verletzten bzw Privatbeteiligten zur Einleitung oder Fortsetzung des Strafverfahrens sind unanfechtbar. Entscheidungstexte 9 Os 348/59 Entscheidungstext OGH 30.11.1959 9 Os 348/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §114 Abs1
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse der Ratskammer, mit denen der Antrag des Privatbeteiligten auf Einleitung der Voruntersuchung abgelehnt wird, ist eine Beschwerde nicht zulässig (KH 818 und 1987, Lohsing-Serini, S 174). Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz in Strafsachen findet - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - ein Rechtsmittel nicht statt. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §114 Abs1
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse der Ratskammer, mit denen der Antrag des Privatbeteiligten auf Einleitung der Voruntersuchung abgelehnt wird, ist eine Beschwerde nicht zulässig (KH 818 und 1987, Lohsing-Serini, S 174). Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz in Strafsachen findet - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - ein Rechtsmittel nicht statt. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §390StPO §392StPO §393StPO §395 Abs4
Rechtssatz: Auch in den Fällen des § 49 Abs 2 Z 2 StPO steht dem Privatbeteiligten im Kostenpunkt die Beschwerde nach dem Abs 1 des § 392 StPO an das Oberlandesgericht offen. Entscheidungstexte 5 Os 200/54 Entscheidungstext OGH 22.03.1954 5 Os 200/54 Veröff: SSt XXV/30 = JBl 1954/13 S 340 = EvBl 1954/353 S 516 = RS... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §390StPO §392StPO §393StPO §395 Abs4
Rechtssatz: Auch in den Fällen des § 49 Abs 2 Z 2 StPO steht dem Privatbeteiligten im Kostenpunkt die Beschwerde nach dem Abs 1 des § 392 StPO an das Oberlandesgericht offen. Entscheidungstexte 5 Os 200/54 Entscheidungstext OGH 22.03.1954 5 Os 200/54 Veröff: SSt XXV/30 = JBl 1954/13 S 340 = EvBl 1954/353 S 516 = RS... mehr lesen...