Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Wels vom 30. Jänner 2009, GZ 31 Hv 22/08h-11, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Angeklagten von einer ihm weiters zur Last gelegten, von der Anklagebehörde unter den Tatbestand des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB subsumierten Tat enthält, wurde Franz E***** - abweichend von dem auf das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB lautenden S... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren 4 Hv 13/10m des Landesgerichts für Strafsachen Graz legte die Staatsanwaltschaft mit Strafantrag Martin W***** das Verbrechen der (versuchten) schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB zur Last (ON 5). Der Einzelrichter beraumte die Hauptverhandlung an (ON 1 S 3 f), ohne den Angeklagten gemäß § 61 Abs 3 StPO aufzufordern, einen Verteidiger zu bevollmächtigen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 61 Abs 2 StPO zu beant... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 14. Dezember 2006, GZ 73 Hv 47/06z-28, wurde Zlata D***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Das Verhandlungsprotokoll wurde darauf... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs4StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Nur wenn der Angeklagte zum Zweck der Beschwerdeausführung die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers beantragt, ist diese - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (§ 41 Abs 2 StPO) - vorzunehmen (§ 41 Abs 1 Z 4 StPO). Hingegen hat eine amtswegige Verteidigerbeigebung zur Ausführung einer (rechtzeitig angemeldeten) Nichtigkeitsbeschwerde nicht zu erfolgen, we... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs4StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Nur wenn der Angeklagte zum Zweck der Beschwerdeausführung die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers beantragt, ist diese - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (§ 41 Abs 2 StPO) - vorzunehmen (§ 41 Abs 1 Z 4 StPO). Hingegen hat eine amtswegige Verteidigerbeigebung zur Ausführung einer (rechtzeitig angemeldeten) Nichtigkeitsbeschwerde nicht zu erfolgen, we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Leopold S***** (zu A./I./1./ und 3./ sowie A./II./) und Alfred S***** (zu A./I./1./ und 2./ sowie A./II./) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 15 StGB und die Angeklagten Wolfgang P***** (zu B./1./), Friedrich B***** (zu B./2./ und 3./) und Thomas K***** (zu B./2./) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dri... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §42 Abs4
Rechtssatz: Durch das Einschreiten eines nach § 41 Abs 3 StPO bestellten Amtsverteidigers erlischt die Funktion des nach §42 Abs4 StPO lediglich für den Zeitraum der anhaltenden Verhinderung eines Rechtsbeistands nach § 41 StPO tätigen (Not-)Verteidigers, ohne dass es einer Enthebung durch den Präsidenten des Landesgerichtes bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 13. August 2003, GZ 40 EHv 44/03d-10, wurden Ferdinand H***** und Friedrich K***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1./), Ferdinand H***** überdies des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 13. August 2003, GZ 40 EHv 44/03d-10, wurden Ferdinand H***** und Friedrich K***** des Vergehens der Nötigung ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 124 Hv 63/02x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte die Staatsanwaltschaft Wien mit Strafantrag vom 10. Juni 2002 Thomas Richard B***** ua das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB zur Last (ON 16). Der Einzelrichter beraumte die Hauptverhandlung für den 24. Juli 2002 an (ON 17), ohne den Beschuldigten gemäß § 41 Abs 3 StPO aufzufordern, entweder einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs 1 Z 4 zweiter Halbsatz StPO bedarf der Angeklagte für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über eine Berufung gegen das Urteil eines Schöffengerichtes eines Verteidigers. Entscheidungstexte 15 Os 93/00 Entscheidungstext OGH 10.08.2000 15 Os 93/00 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs 1 Z 4 zweiter Halbsatz StPO bedarf der Angeklagte für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über eine Berufung gegen das Urteil eines Schöffengerichtes eines Verteidigers. Entscheidungstexte 15 Os 93/00 Entscheidungstext OGH 10.08.2000 15 Os 93/00 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §286 Abs4StPO §294 Abs5StPO §348
Rechtssatz: Das StRÄG 1993 hat im § 41 Abs 1 StPO die schon bis dahin in der StPO enthaltenen Bestimmungen über die notwendige Verteidigung übersichtlich zusammengefaßt, ohne diese inhaltlich zu ändern. Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung beim Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof (§§ 286 Abs 4, 294 Abs 4, 348 StPO) lediglich dahin ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §286 Abs4StPO §294 Abs5StPO §348
Rechtssatz: Das StRÄG 1993 hat im § 41 Abs 1 StPO die schon bis dahin in der StPO enthaltenen Bestimmungen über die notwendige Verteidigung übersichtlich zusammengefaßt, ohne diese inhaltlich zu ändern. Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung beim Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof (§§ 286 Abs 4, 294 Abs 4, 348 StPO) lediglich dahin ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3
Rechtssatz: § 41 Abs 1 Z 4 erster Fall StPO ordnet notwendige Verteidigung zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber für die (gesamte) Dauer der hiezu offenstehenden Frist an. Kündigt der gewählte Verteidiger nach Urteilszustellung und vor Fristablauf die Vollmacht, besteht daher keine aus § 41 Abs 3 StPO abzuleitende Pflicht, den Angeklagten aufzufordern, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebu... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist im zweiten Rechtsgang ein von Alexander F***** wegen eines im April 1992 in der periodischen Druckschrift "W*****" erschienenen Leserbriefs gegen Dr.Josef M***** geführtes Privatanklageverfahren nach § 113 StGB, verbunden mit Anträgen nach §§ 6 ff MedienG gegen die Medieninhaberin "W***** Zeitschriften Verlags GesmbH & Co KG" anhängig. Beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist im zweiten Rechtsgang ein von Ale... mehr lesen...
Norm: MedienG §8a Abs3StPO §41 Abs1StPO §41 Abs4
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers im Rahmen der Verfahrenshilfe gemäß § 41 Abs 2 StPO ist nur für Beschuldigte (Angeklagte, Betroffene) möglich, währenddessen eine Vertretung des Privatanklägers durch einen anderen als von ihm gewählten Vertreter lediglich § 46 Abs 4 StPO (Vertretung durch den Staatsanwalt) vorsieht. Die Bestimmungen des § 8 a MedienG einschließlich des Verweises in A... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 26.August 1996 gegen den türkischen Staatsangehörigen Attila B***** Strafantrag wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (ON 3). In dem daraufhin zum AZ 5 c E Vr 9802/96 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingeleiteten Strafverfahren beraumte der Einzelrichter die Hauptverhandlung für den 13.November 1996 an (... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß §§ 488 Z 7, 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des für Jugendstrafsachen zuständigen Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 12.Dezember 1996, GZ 41 E Vr 2406/96-6, wurde der am 22.Juni 1974 geborene Dragan K***** nach einer - ohne Beiziehung eines Verteidigers - durchgeführten Hauptverhandlung im Sinne des von der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen ihn erhobenen Strafantrages vom 30.September 1996 (ON 4 des Vr-Aktes) 1. des Verbre... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z2JGG §39
Rechtssatz: Hat der Täter im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung das neunzehnte Lebensjahr bereits vollendet, ist obligatorische Verteidigung in der gegen ihn wegen noch als Jugendlicher begangener Straftaten abgeführten Hauptverhandlung nur im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Strafprozeßordnung und nicht nach § 39 JGG erforderlich. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z2JGG §39
Rechtssatz: Hat der Täter im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung das neunzehnte Lebensjahr bereits vollendet, ist obligatorische Verteidigung in der gegen ihn wegen noch als Jugendlicher begangener Straftaten abgeführten Hauptverhandlung nur im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Strafprozeßordnung und nicht nach § 39 JGG erforderlich. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StPO §41 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Verteidigung eines (nunmehr) Erwachsenen wegen einer (seinerzeit begangenenen) Jugendstraftat in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter (§ 41 Abs 1 Z 2 StPO) richtet sich nach der durch § 5 Z 4 JGG abgeänderten (reduzierten) Strafdrohung. Entscheidungstexte 13 Os 90/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 13 O... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StPO §41 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Verteidigung eines (nunmehr) Erwachsenen wegen einer (seinerzeit begangenenen) Jugendstraftat in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter (§ 41 Abs 1 Z 2 StPO) richtet sich nach der durch § 5 Z 4 JGG abgeänderten (reduzierten) Strafdrohung. Entscheidungstexte 13 Os 90/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 13 O... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs4StPO idF BGBl 526/1993 §41 Abs1 Z2StPO §61 Abs1 Z5StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z1aStPO §488
Rechtssatz: Ob gemäß dem § 41 Abs 4 StPO für die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter Verteidigerzwang besteht, hängt ausschließlich davon ab, ob die vom Anklagevorwurf umfaßte Tat mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Ist dies der Fall, so bewirkt das Unterlassen der Zuziehung eines Verteidigers in der Hauptverhandl... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z2StPO §61 Abs1 Z5 BStPO §292
Rechtssatz: Konkrete Wirkung bei Verletzung des § 41 Abs 4 StPO (Verteidigerzwang im Einzelrichterverfahren). Entscheidungstexte 12 Os 18/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 12 Os 18/90 13 Os 89/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 13 Os 89/92 ... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...