Norm:        StPO §353 Z2StPO §355 Z2                               
Rechtssatz:          Auch bei seinerzeitiger schuldhafter Unkenntnis der Existenz einer Tatsache, kann diese als novum repertum benützt werden.                     Entscheidungstexte                                 11  Os  201/71      Entscheidungstext  OGH  11.10.1971  11  Os  201/71   Veröff: SSt 42/36 = RZ 1972,47                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:19...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2StPO §355 Z2                               
Rechtssatz:          Auch bei seinerzeitiger schuldhafter Unkenntnis der Existenz einer Tatsache, kann diese als novum repertum benützt werden.                     Entscheidungstexte                                 11  Os  201/71      Entscheidungstext  OGH  11.10.1971  11  Os  201/71   Veröff: SSt 42/36 = RZ 1972,47                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:19...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Tatsachen und Beweismittel sind dann "neu", wenn sie im früheren Verfahren nicht zur Kenntnis des Gerichtes gelangt sind oder wenn sie dem Gericht erst später zugänglich geworden sind. Zeugen, deren Vernehmung im früheren Verfahren erfolglos angeboten wurde und die in der Folge im Zuge anderweitig geflogener Erhebungen vernommen worden sind, stellten ein neues Beweismittel dar. Die Wiederaufnahme auf Grund neuer B...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Tatsachen und Beweismittel sind dann "neu", wenn sie im früheren Verfahren nicht zur Kenntnis des Gerichtes gelangt sind oder wenn sie dem Gericht erst später zugänglich geworden sind. Zeugen, deren Vernehmung im früheren Verfahren erfolglos angeboten wurde und die in der Folge im Zuge anderweitig geflogener Erhebungen vernommen worden sind, stellten ein neues Beweismittel dar. Die Wiederaufnahme auf Grund neuer B...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2USchG 1960 §1                               
Rechtssatz:          Der Wegfall des Urteiles, mit welchem die außereheliche Vaterschaft festgestellt und der Beklagte zur Unterhaltsleistung verurteilt wurde, durch erfolgreiche Wiederaufnahme des Verfahrens, hebt rückwirkend die Unterhaltspflicht und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten im Sinne des USchG auf.                     Entscheidungstexte                                 10  Os   192/67   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2USchG 1960 §1                               
Rechtssatz:          Der Wegfall des Urteiles, mit welchem die außereheliche Vaterschaft festgestellt und der Beklagte zur Unterhaltsleistung verurteilt wurde, durch erfolgreiche Wiederaufnahme des Verfahrens, hebt rückwirkend die Unterhaltspflicht und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten im Sinne des USchG auf.                     Entscheidungstexte                                 10  Os   192/67   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        DevG §1 Abs2StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO dar.                     Entscheidungstexte                                 7  Os    27/60      Entscheidungstext  OGH  23.02.1960  7  Os    27/60                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        DevG §1 Abs2StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO dar.                     Entscheidungstexte                                 7  Os    27/60      Entscheidungstext  OGH  23.02.1960  7  Os    27/60                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §119StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Privatgutachten, die Wiederaufnahmsgründe dartun sollen, dürfen nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden.                     Entscheidungstexte                                 6  Os    44/58      Entscheidungstext  OGH  04.03.1958  6  Os    44/58   Veröff: JBl 1958 H12,314 (mit Glosse von Liebscher)                                           11  Os   124/67      Entscheidungstext  OGH  21.05.1968  11  Os...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §119StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Privatgutachten, die Wiederaufnahmsgründe dartun sollen, dürfen nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden.                     Entscheidungstexte                                 6  Os    44/58      Entscheidungstext  OGH  04.03.1958  6  Os    44/58   Veröff: JBl 1958 H12,314 (mit Glosse von Liebscher)                                           11  Os   124/67      Entscheidungstext  OGH  21.05.1968  11  Os...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        DSt 1872 §59StPO §353StPO §360                               
Rechtssatz:          Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens über Antrag des zur Streichung verurteilten ehemaligen Rechtsanwaltes. Anträge analog § 360 StPO sind vom Disziplinarrat zu stellen bzw zu erledigen.                     Entscheidungstexte                                 Ds    79/55      Entscheidungstext  OGH  14.06.1956  Ds    79/55   Veröff: SSt XXVII/36                              ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Das über einen Wiederaufnahmsantrag entscheidende Gericht darf Anträge des Wiederaufnahmswerbers nicht ablehnen, wenn die Ablehnung solcher Anträge durch das erkennende Gericht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO zu begründen geeignet wäre.                     Entscheidungstexte                                 5 Os 214/55      Entscheidungstext  OGH  22.03.1955  5 Os 214/55   Veröff: RZ 195...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Die Eignung im sinne des § 353 Z 2 StPO wird neuen Tatsachen und Beweismitteln nicht nur zugesprochen werden müssen, wenn sie für sich allein geeignet sind, die Unschuld des Verurteilten zu erweisen (wie etwa die Tatsache, daß er sich zur Tatzeit in Haft oder in einem Krankenhaus befunden hat), sondern auch dann, wenn sie, soferne ihnen überhaupt Beweiskraft zukommt, geeignet sein könnten, die Beweisgrundlagen des...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §258 Abs2 CStPO §353 Z2StPO §357                               
Rechtssatz:          Kommt den beigebrachten neuen Tatsachen und Beweismitteln die Eignung nach § 353 Z 2 StPO zu, dann ist es nicht Sache es über den Wiederaufnahmeantrag entscheidenden Gerichtes, diese Beweise zu würdigen und ihnen etwa die Beweiskraft abzuerkennen, vielmehr muß es dann einem neuen Verfahren vorbehalten bleiben, die neu vorgebrachten, wie auch die früher erhobenen Beweise mit Sinne des § 258...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Das über einen Wiederaufnahmsantrag entscheidende Gericht darf Anträge des Wiederaufnahmswerbers nicht ablehnen, wenn die Ablehnung solcher Anträge durch das erkennende Gericht den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO zu begründen geeignet wäre.                     Entscheidungstexte                                 5 Os 214/55      Entscheidungstext  OGH  22.03.1955  5 Os 214/55   Veröff: RZ 195...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Die Eignung im sinne des § 353 Z 2 StPO wird neuen Tatsachen und Beweismitteln nicht nur zugesprochen werden müssen, wenn sie für sich allein geeignet sind, die Unschuld des Verurteilten zu erweisen (wie etwa die Tatsache, daß er sich zur Tatzeit in Haft oder in einem Krankenhaus befunden hat), sondern auch dann, wenn sie, soferne ihnen überhaupt Beweiskraft zukommt, geeignet sein könnten, die Beweisgrundlagen des...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §258 Abs2 CStPO §353 Z2StPO §357                               
Rechtssatz:          Kommt den beigebrachten neuen Tatsachen und Beweismitteln die Eignung nach § 353 Z 2 StPO zu, dann ist es nicht Sache es über den Wiederaufnahmeantrag entscheidenden Gerichtes, diese Beweise zu würdigen und ihnen etwa die Beweiskraft abzuerkennen, vielmehr muß es dann einem neuen Verfahren vorbehalten bleiben, die neu vorgebrachten, wie auch die früher erhobenen Beweise mit Sinne des § 258...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Ist der Verurteilte in Ansehung eines bestimmten Sachverhaltes allenfalls freizusprechen, dann ist die Wiederaufnahme des Verfahrens selbst in dem Falle zu bewilligen, wenn er wegen des Sachverhaltes, auf den sich das Wiederaufnahmebegehren nicht erstreckt, nach dem gleichen Strafsatze zu bestrafen ist, der bereits bei dem ersten Urteil anzuwenden war.                     Entscheidungstexte                        ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2                               
Rechtssatz:          Ist der Verurteilte in Ansehung eines bestimmten Sachverhaltes allenfalls freizusprechen, dann ist die Wiederaufnahme des Verfahrens selbst in dem Falle zu bewilligen, wenn er wegen des Sachverhaltes, auf den sich das Wiederaufnahmebegehren nicht erstreckt, nach dem gleichen Strafsatze zu bestrafen ist, der bereits bei dem ersten Urteil anzuwenden war.                     Entscheidungstexte                        ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2StPO §355                               
Rechtssatz:          Umstände, die erst nach der Urteilsfällung in erster Instanz bekannt wurden und im Rechtsmittelverfahren als Neuerungen unbeachtet bleiben mußten, sind neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO.                     Entscheidungstexte                                 1  Os  124/50      Entscheidungstext  OGH  19.05.1950  1  Os  124/50   Veröff: JBl 1951 H3,66                               ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        StPO §353 Z2StPO §355                               
Rechtssatz:          Umstände, die erst nach der Urteilsfällung in erster Instanz bekannt wurden und im Rechtsmittelverfahren als Neuerungen unbeachtet bleiben mußten, sind neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO.                     Entscheidungstexte                                 1  Os  124/50      Entscheidungstext  OGH  19.05.1950  1  Os  124/50   Veröff: JBl 1951 H3,66                               ...                    mehr lesen...