RS OGH 1960/2/23 7Os27/60

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Veröffentlicht am 23.02.1960
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Rechtssatz

Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO dar.Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des Paragraph 353, Ziffer 2, StPO dar.

Entscheidungstexte

  • 7 Os 27/60
    Entscheidungstext OGH 23.02.1960 7 Os 27/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0054271

Dokumentnummer

JJR_19600223_OGH0002_0070OS00027_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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