Norm
DevG §1 Abs2Rechtssatz
Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des § 353 Z 2 StPO dar.Ein neuer Bescheid der Nationalbank darüber, ob jemand Deviseninländer oder Devisenausländer ist, stellt sich als ein neues Beweismittel im Sinne des Paragraph 353, Ziffer 2, StPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0054271Dokumentnummer
JJR_19600223_OGH0002_0070OS00027_6000000_001