Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden (und auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Richard K*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs 1), 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden (und auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Richard K*** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, (Absatz eins,), 143 (zweiter Fall) St... mehr lesen...
Gründe: Friedrich W*** und Othmar T*** wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster, zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Sie haben am 7.Dezember 1984 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Oskar N*** dadurch, daß sie ihm den Anorak teilweise vom Leib rissen, mit den Fäusten auf ihn einschlugen, W*** mehrmals mit einer Eisenstange auf seinen
Kopf: und auf seinen Rücken schlug,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.März 1953 geborene Gerhard D*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 11. Jänner 1985 in Neudörfl, den (Vater seiner Lebensgefährtin) Josef G*** durch Versetzen von heftigen Schlägen mit den Fäusten, einem Sessel, einem Besenstiel und jeweils mit der Schneide zweier Küchenmesser gegen
Kopf: ,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1941 geborene Reinhold B*** (außer anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit dem auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1941 geborene Reinhold B*** (außer andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1941 geborene Reinhold B*** (außer anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit dem auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1941 geborene Reinhold B*** (außer andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef S*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 16. September 1984 in Wien Erika B*** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12 cm) in das rechte Auge, den rechten Oberschenkel und die rechte Gesäßbacke vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonform auf Mord lautende Hauptfrage 1 e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Stefan G*** (neben anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Stefan G*** (neben anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Oktober 1959 geborene Wolfgang J***, der am 19.November 1961 geborene Erwin L***, der am 5.Oktober 1946 geborene Helmut C*** und der am 1. Dezember 1954 geborene Johann W*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Den Angeklagten liegt zur Last, in der Nacht zum 17.Dezember 1984 in Wien in Gesellschaft al... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden (u.a.) der am 20.Juni 1945 geborene, zuletzt als freier Mitarbeiter einer Handelsgesellschaft tätig gewesene tschechoslowakische Staatsangehßrige Petr B*** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB. (A/1 des Urteilssatzes), des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 und 13 FinStrG. (A/2 und 3) und des Vergehens nach § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Heinz A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 'Abs 1' (gemeint: erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Heinz A des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins, 143, 'Abs 1' (gemeint: erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins, 143, erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B StPO §316 StPO §317 Abs2 StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie (2.) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, 143, (zweiter Fall) StGB sowie (2.) des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Dietmar Klaus A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB sowie der Vergehen (2.) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Dietmar Klaus A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Alfred A (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des - einstimmigen - Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Dezember 1983 in Innsbruck durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich unter Vorhalten einer geladenen Gaspistole, somit unter Verwendung einer Waffe, der Anna B eine fremde bewegliche Sache, und zwar 2.000 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elöd Daniel A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 26.März 1984 in Wien Viktor S*** dadurch, daß er wiederholt mit einem Küchenmesser vor allem gegen dessen Hals und Brust einstach, vorsätzlich getötet zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elöd Daniel A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alois A des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB und des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Juli 1984 in Salzburg I. der Kreszentia B den (Geld-)Betrag von 4.500 S mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern; Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alois A des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Cesar E B und der 20jährige Orlando C D auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 2.Dezember 1983 in Wien in Gesellschaft auch des abgesondert verfolgten Jugendlichen Jose Rolando F G (im Urteil unrichtig bzw unvollständig 'Hussein Rolando F') als Beteiligte (§ 12 Mit dem angefochte... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.November 1949 geborene Alois A wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs.1, 143, erster Fall, StGB. (I 1), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs.1 und 2 Z.1 StGB. (I 2) und des Vergehens nach § 36 Abs.1 lit.b WaffenG. (I 3) schuldig erkannt. Der am 19.November 1949 geborene Alois A wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde u.a. der am 13.Jänner 1963 geborene Andreas A, der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen und ohne festen Unterstand gewesen war, des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Ihm lie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Renato A, Markus B, Josef Alois C und Edwin D des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Innsbruck jeweils in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) einem anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen haben, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Renato A, Markus B, Josef Alois C und Edwin D des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Innsbruck jeweils in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) einem anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen haben, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Alfred B und Johann A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Alfred B und Johann A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, 143, erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Dem Schu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (2.) Erwin D desselben Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB sowie (3.) Erich A, (4.) Eduard C und (5.) Manfred E des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligte nach §§ 12 (dritter Fall, 83 Abs. 1), 86 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB, (2.) Erwin ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1952 geborene Hartwig A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt. geborene Hartwig A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, 143, (erster und zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13.Jänner 1983 in Bregenz im einverständliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der (in Tateinheit begangenen) Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 (3.Fall), 75 StGB. und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 22.Dezember 1981 in Wien (I) zur Tat des abgesondert verfolgten Armin B, der den Johann C durch Würgen mit den Händen, Bedecken des Gesichtes mit einem Polster und Zuziehen einer Schlinge um den Ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 5. Mai 1961 geborene beschäftigungslose Manfred Johann A und der am 2. Februar 1961 geborene Versicherungsangestellte Werner B auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, 1. und 2. Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Graz (und im Faktum A 5 in Fernitz) nachgenannten Personen durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 24.Februar 1963 geborene beschäftigungslose Autolackierer Gerhard A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er 'am 13.September 1981 in Wien dem Wendelin B mit Gewalt, indem er ihm mehrere Schläge mit einem Holzknüppel oder dem Griffstück einer Luftdruckpistole versetzte, somit unter Verwendung einer Waffe, sowie ihm den Gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10.Jänner 1956 geborene Arthur A und der am 20.Juli 1957 geborene Erwin B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs 1, 143 StGB und der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1 geborene Erwin B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach Paragraph 15, 142, Absatz eins, 143, StGB und der Vergehen des Diebstahls nach Paragraph 127, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer eins StGB sowie des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Otto A und Johann B der Verbrechen (1.) des (in insgesamt drei Fällen in Gesellschaft und unter Verwendung von Waffen durch überfälle auf Tankstellen begangenen) schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (mit einem Beutewert von zusammen rund 60.000 S), (2.) des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB (in bezug auf einen Bank-Raub) und (3.) des (in zwei ... mehr lesen...