Norm: StPO §313StPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) zählt auch das Erfordernis, dass der Schluss vom angesprochenen Verfahrensergebnis (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) auf die begehrte Fragestellung den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zur prozessordnungskonformen Darstellung einer Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) muss der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Frage an die Geschworenen den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen. Entscheidungstexte 13 Os 4/18i Entscheidungstext OGH 14.03.2018 13 Os 4/1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Angeklagten enthält, wurde Franz L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB idF BGBl 1989/242 (I./) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in L***** „I./ im Zeitraum von 1989... mehr lesen...
Gründe: Manuel L***** wurde mit dem auch andere Angeklagte (nämlich Stefan S***** und Christopher M*****) betreffenden Urteil des Landesgerichts Leoben vom 8. Juli 2008, GZ 14 Hv 103/08k-14, der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (I) und des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Demnach hat er (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus S***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 19. und 25. November 2006 in Reith i.A. im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgen Christian Sch***** Daniel Schö***** durch Einbruch in dessen Wohnung drei Cannabispflanzen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz weggenommen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Zweitangeklagten Erkhembayar A***** enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Fehmi D***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. Mai 2008 in Wien Nicole L***** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 dritter und vierter Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Mai 2008 in Graz Patricia R***** 1. mit Gewalt, indem er sich auf sie legte, sie niederhielt, ihre Beine auseinanderzwängte, sie würgte und ihren
Kopf: unter Anwendung von Körperkraft zu seinem Penis führte, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ivica H***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe Miriam K***** fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz abgenötigt, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er mit einer Schreckschusspistole auf si... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t 13 Os 23/22i Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Negative Tatbestandsmerkmale sind nicht Gegenstand eigentlicher Zusatzfragen (§ 313 StPO), vielmehr von Schuldfragen (§§ 312, 314, 316 StPO). Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Fragenrüge, welche nicht darlegt, aus welchem Grund es entgegen dem Gesetzeswortlaut (§§ 317 Abs 2, 330 Abs 2 StPO) nicht zulässig gewesen sein soll, nur eine Hauptfrage nach schweren Raub ohne uneigentliche Zusatzfrage (§ 316 StPO) nach unqualifiziertem Raub zu stellen, orientiert sich nicht am Verfahrensrecht und kann bereits ... mehr lesen...