Norm: JGG §5 Z4StGB §31a Abs1StGB §36StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §281 Abs1 Z11 BStPO §316StPO §345 Abs1 Z6StPO §353 Z2StPO §410 Abs1
Rechtssatz: 1. Die StPO versteht unter dem Begriff des anzuwendenden Strafsatzes nur die rechtsrichtige Subsumtion. Die "einen bestimmten Strafsatz bedingenden Tatumstände" (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) meinen also nur die Deliktsbeschreibung, nicht aber weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im geschworenengerichtlichen Verfahren ist nicht nach der konkreten Fallgestaltung zu fragen, sondern nur nach dem Vorliegen der gesetzlichen Kriterien des Strafausschließungsgrundes schlechthin (vgl § 313 StPO [" ... nach dem Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund ... zu stellen"], wogegen §§ 312, 314 und 316 StPO in Hinsicht auf Schuldfragen ausdrücklich auf Tat... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Legt die gegen eine Verurteilung wegen einer gegenüber der angestrebten Fragestellung (hier: nach unqualifiziertem Raub) speziellen
Norm: gerichtete Fragenrüge nicht dar, warum durch die Unterlassung einer uneigentlichen Zusatzfrage (§ 316 StPO) trotz § 330 Abs 2 erster Satz StPO, welcher es den Geschworenen gestattet, eine Frage nur teilweise zu b... mehr lesen...