Norm: StGB §62StGB §64StGB §65StPO §281 Abs1 Z9 lita, StPO §311StPO §313StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z11 litaStPO §345 Abs1 Z11 litb
Rechtssatz: Das Vorliegen der - von Unrecht und Schuld unabhängigen - inländischen Gerichtsbarkeit ist eine objektive Bedingung der ? durch deren allfälliges Fehlen eingeschränkten - Strafbarkeit. Feststellungen zur inländischen Gerichtsbarkeit sind nur dann im (Schöffen-)Urteil zu treffen oder im Verfahren vor... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) zählt auch das Erfordernis, dass der Schluss vom angesprochenen Verfahrensergebnis (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) auf die begehrte Fragestellung den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zur prozessordnungskonformen Darstellung einer Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) muss der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Frage an die Geschworenen den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen. Entscheidungstexte 13 Os 4/18i Entscheidungstext OGH 14.03.2018 13 Os 4/1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Josef T***** zweier Verbrechen des Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefasst wiedergegeben - am 22. Jänner 2010 in Wien vorsätzlich versucht, Margarete Tr***** (A) und Gerald Tr***** (B) jeweils durch Versetzen zahlreicher wuchtiger Schläge gegen den
Kopf: mit einem ca 30 cm langen Holzscheit zu töten. Die Geschworenen hatten die jeweils auf das Verbrechen des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcel F***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen - abweichend von der wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt. Danach hat er sich am 30. August 2009 in St. Pölten in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lassen, seine Ehefrau Martina F***** zu töten, indem er ihr die Kehle mit Gewalt so lange zudrückte, bis sie ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Heidi Maria W***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 17. September 2009 in S***** Gert B***** durch das Versetzen mehrerer Schläge gegen den
Kopf: mit dem Sockel eines Pokals sowie durch die Zufügung von mindestens 25 Stichverletzungen des Rumpfes (überwiegend Brustkorb-Vorderseite), die zu einem stumpfen Schädelhirntrauma sowie zu Lungen- und Herzver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Florian M***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. September 2009 in Klagenfurt Karl Z***** durch Stiche mit einem Jagdmesser mit einer 9,2 cm langen Klinge in den Brustbereich, die eine Öffnung der Vorderseite der linken Herzkammer mit Blutung in den Herzbeutel und in den linken Brustfellsack zur Folge hatten, und in die Unterseite des linken Unterlappens, die eine zusätzliche Blutung in den link... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ivica H***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe Miriam K***** fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz abgenötigt, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er mit einer Schreckschusspistole auf si... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t 13 Os 23/22i Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §317StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Negative Tatbestandsmerkmale sind nicht Gegenstand eigentlicher Zusatzfragen (§ 313 StPO), vielmehr von Schuldfragen (§§ 312, 314, 316 StPO). Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StPO §311 Abs2 Fall2StPO §313StPO §345 Abs1 Z11 litb
Rechtssatz: Da in der Hauptverhandlung vorgekommene Tatsachen bloß den Anlass, nicht aber den Inhalt der Fragestellung nach Strafausschließungsgründen iwS bilden, ist ein bestimmtes Tatsachensubstrat von vornherein nicht Gegenstand des Wahrspruchs, weswegen auch Z 11 lit b StPO eine Überprüfungskompetenz des Oberster Gerichtshof nicht sinnvollerweise vorsehen kann. Ob die Geschworenen a... mehr lesen...