Norm: MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §262 AStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Beurteilt ein Gericht nicht nur die im Anklagetenor genannte Tat in rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklage, spricht es den Angeklagten vielmehr - wenngleich ohne Abgehen von dem der Anklage (als Gesamtheit) zugrunde liegenden Sachverhalt - statt der im Anklagetenor genannten Tat einer anderen Tat schuldig, muss mit Blick auf die Fairness des Verfah... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267StPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Der prozessuale Tatbegriff (nach welchem beurteilt wird, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt meinen) ist aus Gründen der Prozessökonomie und, um dem Angeklagten mehrfache Verfolgung zu ersparen, vom materiellen Tatbegriff derart zu unterscheiden, dass zwar bei Tateinheit stets auch nur eine Tat im Sinn des Prozessrechtes vorliegt, nicht aber umgekehrt. E... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §29StGB §30StGB §31StPO §262 CStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8StPO §345 Abs1 Z7
Rechtssatz: Ob das Urteil die Anklage überschreitet, ist an Hand des prozessualen Tatbegriffes zu beurteilen. Meinen Anklage und Urteil denselben Sachverhalt, dieselbe Tat, liegt Anklageüberschreitung nicht vor. Entscheidungstexte 14 Os 3/00 Entscheidungstext OGH 01.02.2000 14 Os 3/0... mehr lesen...
Norm: StPO §262
Rechtssatz: Bei einem Erfolgsdelikt gehört die Begehungszeit nicht zu den wesentlichen, die Identität der Tat bestimmenden Merkmalen, wenn sich ergibt, dass Anklage und Urteil dasselbe Tun erfassen. Entscheidungstexte 14 Os 3/00 Entscheidungstext OGH 01.02.2000 14 Os 3/00 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §345 Z7
Rechtssatz: Eine Anklageüberschreitung liegt nur dann vor, wenn an die Geschworenen eine Frage gestellt und von ihnen bejaht worden ist, die sich auf eine andere als die unter Anklage gestellte Tat bezieht, nicht aber auch dann, wenn die Frage lediglich von einer anderen (im Sinne der Einheitstäterschaft gleichwertigen) als der der Anklage zugrundeliegenden Begehungsform ausgeht. Entscheidungste... mehr lesen...