Entscheidungen zu § 76 Abs. 7 FPG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 31-50 von 50

RS UVS Burgenland 2006/06/13 166/10/06036

Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) genügen bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen. Weiters rechtfertigt nach dieser Judikatur auch der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat (was im übrigen hier gar nicht vorlag), für sich genommen noch nicht den Schluss, dass ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 13.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/13 166/10/06036

Rechtssatz: Die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG darf nur zur Sicherung eines Ausweisungsverfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 bzw. zur Sicherung einer Abschiebung erfolgen. Zur Sicherung eines bloßen Asylverfahrens ist die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG nicht zulässig. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Asylverfahren, Ausweisungsverfahren mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 13.06.2006

TE UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers und der Vertreterin der belangten Behörde in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 08 06 2006 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Seine Identität steht aufgrund eines für ihn von der zuständigen Behörde dieses Staates ausgestellten und von ihm mitgeführten Reisepasses Nr *** fest. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Sowohl aus dem Gesetzestext als auch den Erl Bem zur RV geht nun deutlich hervor, dass der Gesetzgeber die Verhängung der Schubhaft jedenfalls dann nicht im Mandatsverfahren zulassen wollte, wenn sich der Fremde bereits aus anderem Grund in Haft befindet und diese Anhaltung nicht bloß kurzfristig ist. In diesem Fall liegt nämlich keine Gefahr im Verzug dahingehend vor, dass sich ein Fremder sogleich einem aufenthaltsbeendigenden Verfahren oder seiner Abschiebung entziehen könnt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Der Beschwerdeführer richtet sich in seiner Beschwerde, die er als ?Bescheidbeschwerde? bezeichnete, ausschließlich gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vom 30 05 2006, womit gegen ihn die Schubhaft angeordnet wurde. Eine solche Beschwerde ist gemäß § 76 Abs 7 in Verbindung mit  § 82 Abs 1 Z 3 FPG zulässig, wobei dies auch dann gilt, wenn ein Beschwerdeführer (noch) nicht in Schubhaft angehalten wird (vgl dazu auch die diesbezüglichen ausdrücklichen Anmerkun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/12 166/10/06033

Rechtssatz: Im Falle der andauernden Haft hat der Verwaltungssenat jedenfalls (also unabhängig vom Beschwerdevorbringen) auszusprechen (festzustellen), ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Haft im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegen (§ 83 Abs 4 erster Satz FPG), wobei diese Entscheidung grundsätzlich völlig unabhängig davon, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorgelegen ist, zu erfolgen hat (vgl Erl Bem zur RV zu § 83 FPG, 952 dB, XXII GP). Dies bedeutet, dass... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/23 166/10/06025

Rechtssatz: Gemäß § 80 Abs 5 FPG kann die Schubhaft in Fällen, in denen die Schubhaft gemäß § 76 Abs 2 FPG (was hier der Fall war) verhängt wurde, bis zum Ablauf der vierten Woche nach rechtskräftig negativer Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz aufrechterhalten werden. Es sei denn, es läge auch ein Fall des § 80 Abs 4 Z 1 bis 3 FPG vor. Weiters darf die Schubhaft bis zur Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates aufrechterhalten werden, wenn der Berufung gegen ein... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/23 166/10/06025

Rechtssatz: Gemäß § 80 Abs 2 FPG darf die Schubhaft außer in den Fällen des Abs 3 und des Abs 4 des § 80 FPG insgesamt nicht länger als zwei Monate dauern. Gemäß § 80 Abs 4 letzter Satz FPG darf eine Schubhaft, die gemäß § 76 Abs 2 FPG verhängt wurde, länger als sechs Monate in zwei Jahren, aber nicht länger als zehn Monate in zwei Jahren aufrechterhalten werden. Die Behörde hat gemäß § 80 Abs 7 FPG einen Fremden, der ausschließlich aus den Gründen des Abs 3 oder Abs 4 des § 80 FPG in Schu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/17 166/10/06029

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde, Zl *** sowie der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf, Zahl *** des Beschwerdevorbringens sowie den Ausführungen der Vertreterin der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** in *** (Georgien) geboren worden zu sein und georgischer Staatsangehöriger mit Zugehörigkeit zur georgischen autonomen Republik Abchasien zu sein. Seine Identität und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 17.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/17 166/10/06029

Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) genügen bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen. Weiters rechtfertigt nach dieser Judikatur auch noch nicht der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, für sich genommen den Schluss, dass er sich einem Verfahren entziehen werde... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/09 166/10/06023

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1011080/FRB/06 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Er reiste erstmals im Jahr 1990 als Tourist nach Österreich ein und nahm in *** bei seiner Schwester Unterkunft. Anschließend arbeitete er als Dekorateur, Tankstellenangestellter, Chauffeur sowie Vorarbeiter bei verschiedenen Unternehmen. Etwa ein Jahr nach seiner erstmalige... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/09 166/10/06023

Rechtssatz: Für die Entscheidung über einen Antrag auf ?sofortige Enthaftung, allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel gemäß §77 FPG? kommt dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Zuständigkeit nicht zu. Sollte der Unabhängige Verwaltungssenat im Falle einer noch andauernden Anhaltung gemäß §83 Abs4 FPG aussprechen, dass die weitere Anhaltung eines Fremden in Schubhaft nicht zulässig ist, so ist die Schubhaft durch Freilassung des Fremden gemäß §81 Abs1 Z2 FPG formlos aufzuheben. Diese ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/05 166/10/06026

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-107581-2006, des Beschwerdevorbringens und den Angaben des Beschwerdeführers in der Haftprüfungsverhandlung vom 05 05 2006 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden sowie Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro und Zugehöriger der Volksgruppe der Kosovo-Albaner zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 05.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/05 166/10/06026

Rechtssatz: Es ist nicht zwingend erforderlich, um von einem ?schwebenden? Ausweisungsverfahren im Sinne des Art 5 Abs 1 lit f EMRK sprechen zu können, dass das Ausweisungsverfahren bereits formell in dem Sinne eingeleitet wurde, dass dem betroffenen Fremden ein Schriftstück über die Verfahrenseinleitung zukommen muss. Es ist ausreichend, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass eine Ausweisung des Betroffenen erfolgen werde. Der EGMR versteht die Bestimmung daher auch in seiner b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 05.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/04/28 166/10/06025

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** in *** (Georgien) geboren worden zu sein und georgischer Staatsangehöriger mit Zugehörigkeit zur georgischen autonomen Republik Abchasien zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht zweifelsfrei fest. Er verfügt weder über ein Reisedokument noch über ein sonstiges Dokument zum Nachweis se... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 28.04.2006

TE UVS Burgenland 2006/03/20 166/10/06018

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-143030-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Die Identität des Beschwerdeführers sowie seine Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt weder über ein Reisenoch ein sonstiges Identitätsdokument. Der Beschwerdeführer ist allerdings jedenfalls kein österreichischer Staatsbürger. Er gibt an, *** zu heißen und am 16 05 1980 geboren worden zu sein. Er sei staatenlos und Z... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 20.03.2006

TE UVS Burgenland 2006/02/21 166/10/06015

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 sowie des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger. Seine Identität und Staatsangehörigkeit steht nicht zweifelsfrei fest. Er verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Seinen Ausführungen zufolge ließ er seinen Reisepass in Rumänien bei einer ihm bekannten russischen Staatsangehörigen, über die er keine näheren Abga... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 21.02.2006

TE UVS Burgenland 2006/02/08 166/10/06007

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-142976-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am 25 10 1989 geboren worden sowie pakistanischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit steht nicht fest. Er verfügt weder über einen Reisepass noch ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität. Seinen Angaben zufolge wurde über Veranlassung seiner Eltern für ihn ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 08.02.2006

RS UVS Burgenland 2006/02/08 166/10/06007

Rechtssatz: Es ist nicht zwingend erforderlich, um von einem ?schwebenden? Ausweisungsverfahren im Sinne des Art 5 Abs 1 lit f EMRK sprechen zu können, dass das Ausweisungsverfahren bereits formell eingeleitet wurde. Es ist ausreichend, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass eine Ausweisung des Betroffenen erfolgen werde. Der EGMR versteht die Bestimmung daher auch in seiner bisherigen Rechtsprechung so, dass eine Haft zur Sicherung der Ausweisung jedenfalls dann unzulässig ist,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 08.02.2006

RS UVS Burgenland 2006/02/08 166/10/06007

Rechtssatz: Die vom Beschwerdeführer nun weiters zur
Begründung: einer Verfassungswidrigkeit des § 76 Abs 2 Z 4 FPG geäußerte Ansicht, die nach dieser Bestimmung verhängte Schubhaft diene lediglich nur zur Sicherung des asylrechtlichen Zulassungsverfahrens, wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht geteilt. § 76 Abs 2 FPG sieht ausdrücklich vor, dass die Verhängung der Schubhaft nur zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 (... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 08.02.2006

Entscheidungen 31-50 von 50

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