Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 18.02.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher im Beschwerdeweg mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.03.2019, Zl. I406 2118106-1/12E rechtskräftig als unbegründet abgewiesen wurde. Mit diesem Erkenntnis wurde überdies eine gegen den Beschwerdeführer erlassene Rückkehrentscheidung sowie die Feststellung der Zulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Ägyptens, meldete erstmals mit 19. November 2012 einen Wohnsitz im Bundesgebiet an. Er war vom 2. Oktober 2012 bis zum 2. Oktober 2013 im Besitz eines Aufenthaltstitels mit dem Aufenthaltszweck "Student". Dieser Aufenthaltstitel wurde zweimal jeweils auf Antrag des Beschwerdeführers, zuletzt bis zum 26. Juni 2016, verlängert. Am 24. Juni 2016 brachte der Beschwerdeführer abermals einen Verlängerungsantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Das Magistrat der Stadt XXXX erteilte dem Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) am 01.09.2017 einen von 01.09.2017 bis 31.08.2018 gültigen Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Schüler". Insoweit stellte die Österreichische Botschaft Islamabad dem Beschwerdeführer ein von 05.10.2017 bis 04.02.2018 gültiges Visum D zur Abholung eines Aufenthaltstitels aus. 2. Mit Entscheidung vom 05.12.2018 wies die Bezirkshauptfrau von XXXX de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte erstmalig am 24.06.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.06.2012, Zl. 12 07.641-BAT, gemäß § 3 AsylG 2005 mangels Glaubwürdigkeit abgewiesen, dem BF der Status des Asylberechtigten ebenso wie der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Mongolei und reiste etwa im März 2014 legal in das Bundesgebiet ein. Im Mai 2014 wurde ihm ein bis Mai 2015 gültiger Aufenthaltstitel für den Zweck "Studierender", der auf Antrag im Mai 2015 bis 09.05.2016 verlängert wurde, erteilt. Ein Antrag des BF auf Verlängerung des Aufenthaltstitels vom 03.05.2016 wurde mit Bescheid der Niederlassungsbehörde vom 07.07.2016, Zl. MA35-9/3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden gemäß ihrer Nennung im
Spruch: auch kurz bezeichnet als: bP1 – bP5) stellten alle persönlich am 14.03.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, gegenständliche Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG, mit der
Begründung: , dass sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Im beigefügten Schriftsatz der rechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden gemäß ihrer Nennung im
Spruch: auch kurz bezeichnet als: bP1 – bP5) stellten alle persönlich am 14.03.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, gegenständliche Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG, mit der
Begründung: , dass sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Im beigefügten Schriftsatz der rechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden gemäß ihrer Nennung im
Spruch: auch kurz bezeichnet als: bP1 – bP5) stellten alle persönlich am 14.03.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, gegenständliche Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG, mit der
Begründung: , dass sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Im beigefügten Schriftsatz der rechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden gemäß ihrer Nennung im
Spruch: auch kurz bezeichnet als: bP1 – bP5) stellten alle persönlich am 14.03.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, gegenständliche Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG, mit der
Begründung: , dass sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Im beigefügten Schriftsatz der rechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden gemäß ihrer Nennung im
Spruch: auch kurz bezeichnet als: bP1 – bP5) stellten alle persönlich am 14.03.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Tirol, gegenständliche Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG, mit der
Begründung: , dass sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Im beigefügten Schriftsatz der rechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 3. Juli 2007 einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er behauptete, Staatsangehöriger von Sierra Leone zu sein. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. Jänner 2008 wurde dieser Asylantrag als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer nach Sierra Leone ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Berufung. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" - Verlängerungsantrag vom 12.04.2018 gemäß § 57 AsylG iVm § 59 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, und der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Staatsangehöriger der Ukraine, sind verheiratet und Eltern sowie gesetzliche Vertreter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3) und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers (BF4), welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Am 27.06.2014 stellten die BF Anträge auf internationale... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, und der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Staatsangehöriger der Ukraine, sind verheiratet und Eltern sowie gesetzliche Vertreter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3) und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers (BF4), welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Am 27.06.2014 stellten die BF Anträge auf internationale... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, und der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Staatsangehöriger der Ukraine, sind verheiratet und Eltern sowie gesetzliche Vertreter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3) und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers (BF4), welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Am 27.06.2014 stellten die BF Anträge auf internationale... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, und der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Staatsangehöriger der Ukraine, sind verheiratet und Eltern sowie gesetzliche Vertreter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (BF3) und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers (BF4), welche jeweils die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Am 27.06.2014 stellten die BF Anträge auf internationale... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF4) sind mongolische Staatsangehörige und der Volksgruppe der Khalkha zugehörig. Der BF1 und die minderjährigen BF3-BF4 sind ohne religiöses Bekenntnis, die BF2 ist Buddhistin. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Viertbeschwerdeführer (BF3-BF4). BF1 und BF2 sind die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen BF3 und des minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF4) sind mongolische Staatsangehörige und der Volksgruppe der Khalkha zugehörig. Der BF1 und die minderjährigen BF3-BF4 sind ohne religiöses Bekenntnis, die BF2 ist Buddhistin. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Viertbeschwerdeführer (BF3-BF4). BF1 und BF2 sind die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen BF3 und des minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF4) sind mongolische Staatsangehörige und der Volksgruppe der Khalkha zugehörig. Der BF1 und die minderjährigen BF3-BF4 sind ohne religiöses Bekenntnis, die BF2 ist Buddhistin. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Viertbeschwerdeführer (BF3-BF4). BF1 und BF2 sind die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen BF3 und des minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF4) sind mongolische Staatsangehörige und der Volksgruppe der Khalkha zugehörig. Der BF1 und die minderjährigen BF3-BF4 sind ohne religiöses Bekenntnis, die BF2 ist Buddhistin. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Viertbeschwerdeführer (BF3-BF4). BF1 und BF2 sind die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen BF3 und des minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 55 AsylG aus Gründen des Art. 8 EMRK ein. I.2. Zuvor begehrte die bP1 mittels Antrags die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels für den Zweck „Studierender“ n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 55 AsylG aus Gründen des Art. 8 EMRK ein. I.2. Zuvor begehrte die bP1 mittels Antrags die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels für den Zweck „Studierender“ n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 55 AsylG aus Gründen des Art. 8 EMRK ein. I.2. Zuvor begehrte die bP1 mittels Antrags die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels für den Zweck „Studierender“ n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte nach illegaler Einreise am 21.01.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 25.05.2016 abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde nicht erteilt. Weiters wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Mongolei und befindet sich seit 2016 im Bundesgebiet. Dem BF wurde 2015 gemäß § 64 Abs. 1 Niederlassungs-und Aufenthaltsbewilligungsgesetz (im Folgenden: NAG) ein Aufenthaltstitel "Studierender" erteilt erhielt von der österreichischen Botschaft XXXX ein D - Visum gültig vom 20.1.2016 bis zum 19.05.2016 zur Abholung eines Aufenthaltstitels mit dem der BF in das Bundegebiet einger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien (BFA), dem Beschwerdeführer (BF) über seinen Obsorgeberechtigten zugestellt am 02.09.2019, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 55 AsylG nicht erteilt, gegen ihn gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen, festgestellt, dass die Abschieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der BF reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen ins österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 29.08.2003 einen Ayslantrag. Dieser Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes (im Folgenden: BAA) vom 23.04.2005 gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen und wurde gemäß § 8 AsylG 1997 seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Russland für zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtsho... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien (BFA), der Beschwerdeführerin (BF) am 02.09.2019 zugestellt, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 55 AsylG nicht erteilt, gegen ihn gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung der BF nach gemäß § 46 FPG zulässi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF), eine serbische Staatsangehörige, deren Muttersprache Albanisch ist und die der Volksgruppe der Ashkali angehört, führt seit ihrer Eheschließung mit einem in Österreich daueraufenthaltsberechtigten nigerianischen Staatsangehörigen, der in XXXX wohnt und als Küchenhilfe arbeitet, 2012 den Familiennamen XXXX. Am 11.02.2020 beantragte sie eine Aufenthaltsberechtigung gemäß § 55 Abs 2 AsylG. Dies wurde zusammengefasst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) stellte am 15.07.2019 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK gemäß § 55 Abs 1 AsylG, konkret einer "Aufenthaltsberechtigung plus", weil sie Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt habe. Am 20.08.2019 fand ihre niederschriftliche Einvernahme vor dem BFA statt. Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Antrag auf Erteilung eines Au... mehr lesen...