Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Michaela Künzel-Painsipp, Mag. Kurt Painsipp, öffentliche Notare in Feldbach, gegen die Antragsgegnerin Maria S*****, vertreten durch Mag. Dr. Heike Berner, Rechtsanwältin in Feldbach, wegen Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger des Klägers, dessen aktive Klagelegitimation nicht strittig ist, traten der beklagten Gemeinde zwei Teilflächen (Gesamtausmaß 232 m2) einer Liegenschaft zur Errichtung eines öffentlichen Wegs ab; diese Flächen wurden in der Folge in einem Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG der im Eigentum der Beklagten stehenden Wegparzelle grundbücherlich zugeschrieben. Der Abtretung, in deren Zug der Rechtsvorgänger des Klägers am 15. 6. 2004 auch schriftlich sei... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIHLiegTeilG §15
Rechtssatz: Ein von einem Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG betroffener Grundeigentümer kann nur eigene Rechte geltend machen; für die Wahrnehmung der Rechte Dritter fehlt ihm die materielle Beschwer. Entscheidungstexte 5 Ob 128/07w Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 128/07w European Case L... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 15 ff LiegTeilG sind restriktiv auszulegen. Nur so ist die Verfassungskonformität der Regelung - insbesondere im Hinblick auf den Eigentumsschutz - zu wahren. Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §21LiegTeilG §28
Rechtssatz: Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §15 Z3LiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Für die Zuschreibung eines Grundstücksrestes zur Liegenschaft eines anderen Eigentümers bieten die Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG keine Rechtsgrundlage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Eigentümer des Grundstücksrests vertraglich dazu verpflichtet hat, diesen Grundstücksrest zu übereignen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 18 Abs 1 letzter Satz LiegTeilG wollte der Gesetzgeber generell verhindern, dass Grundstücksreste, die für die Anlage nicht gebraucht wurden, aber durch sie ihre Verbindung zum Stammgrundstück verloren haben, im vereinfachten Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG vom bisherigen Grundbuchskörper ab- und einem anderen Grundbuchskörper zugeschrieben werden. Das zielt auf... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §18 Abs1
Rechtssatz: Bei der Behandlung von Grundstücksresten, die sich erst aus der Verbücherung der Besitzänderung ergeben können, ist daran festzuhalten, alle Besitzänderungen in einer Katastralgemeinde, die sich durch den Bau einer Weg- oder Wasserbauanlage ergeben, einer gemeinsamen Erledigung zuzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §15 Z3LiegTeilG §18 Abs1 Satz3
Rechtssatz: Für die Zuschreibung eines Grundstücksrestes zur Liegenschaft eines anderen Eigentümers bieten die Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG keine Rechtsgrundlage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Eigentümer des Grundstücksrests vertraglich dazu verpflichtet hat, diesen Grundstücksrest zu übereignen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §16
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vermessungsbehörde hat nur den Gesamtcharakter der Anlage (§ 15 Z 1 LiegTeilG) zum Gegenstand und schließt daher die selbständige Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Z 1 bis 3 LiegTeilG hinsichtlich der im Anmeldungsbogen genannten Grundstücke durch das Gericht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 141/98s Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1041 A6ABGB §1295 IIb1ABGB §1431 KLiegTeilG §15LiegTeilG §20
Rechtssatz: Teleologisch-systematische Auslegung der Spezialvorschrift des § 20 LiegTeilG ergibt, dass darin eine abschließende Regelung für alle Geldersatzansprüche der durch einen Beschluss nach §§ 15 ff LiegTeilG Geschädigten getroffen werden sollte. Über die in § 20 LiegTeilG geregelten Ansprüche hinaus können daher Bereicherungsansprüche oder Verwendungsansprüc... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15
Rechtssatz: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 104/95 Entscheidungstext O... mehr lesen...