RS OGH 1998/6/9 5Ob141/98s, 5Ob159/05a

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Norm

LiegTeilG §15
LiegTeilG §16

Rechtssatz

Die Bestätigung der Vermessungsbehörde hat nur den Gesamtcharakter der Anlage (§ 15 Z 1 LiegTeilG) zum Gegenstand und schließt daher die selbständige Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Z 1 bis 3 LiegTeilG hinsichtlich der im Anmeldungsbogen genannten Grundstücke durch das Gericht nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110053

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0050OB00141_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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