Begründung: Die mj. Nicole Yasmin A***** entstammt der Ehe der türkischen Staatsbürger Yildiz A***** und Mehmet Ali A*****, zwischen denen in der Türkei ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Schon vor der Geburt des Kindes erklärte die Mutter vor dem Magistrat der Landeshauptstadt St.Pölten, daß sie das Kind zur Adoption freigebe. Mit Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten als Rekursgericht vom 12.5.1995 wurde den Eltern gemäß § 176 ABGB vorläufig die Obsorge über die Minde... mehr lesen...
Begründung: Im Februar 1993 beantragten die beiden durch ihre Mutter vertretenen und bei dieser in Deutschland wohnhaften Minderjährigen, die väterlichen Großeltern zur ungeteilten Hand zu verpflichten, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je S 2.830 ab 1.2.1993 zu zahlen. Die Ehe der Eltern sei geschieden, der Vater sei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000 für Michael und von S 2.630 für Christoph verpflichtet. Er sei seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Beim Landesgericht Leoben ist ein Verfahren über eine vom Kläger eingebrachte Amtshaftungsklage anhängig. In seinem Rekurs ON 25 erklärte der Kläger unter anderem, es sei erwähnenswert, daß "gegen die Sachbearbeiter Dr.Pannold u.a. mehrere Amtshaftungsklagen anhängig sind", der Kläger stelle einen Antrag auf "Umbestellung". Dieses Vorbringen wurde als Ablehnung des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Graz Dr.Pa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2c AußStrG §14 C2d1 AußStrG §15 Z2AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 31.Mai 1981 geborene Unterhaltsberechtigte ist ein eheliches Kind. Die Ehe seiner Eltern wurde am 18.Mai 1990 einvernehmlich geschieden. Er lebt im Haushalt seiner Mutter, der auch die Obsorge zukommt. Mit Beschluß vom 11.Mai 1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater, für seinen Sohn ab 1.März 1995 einen Unterhaltsbeitrag von insgesamt 5.500 S monatlich zu leisten. Am 14.Juli 1995 beantragte der Vater die Herabsetzung dieses Betrages und konkretisierte dieses... mehr lesen...
Begründung: Das am 1.November 1955 begonnene Dienstverhältnis des Vaters des Klägers zur beklagten Partei endete mit seinem Tod am 12.November 1990. Der Kläger begann im Wintersemester 1982/83 mit dem Studium des Erdölwesens an der Montan-Universität in Leoben. Für dieses Studium ist eine Mindeststudiendauer von zehn Semestern vorgesehen, hievon fünf Semester für den ersten Abschnitt, vier Semester für den zweiten Abschnitt und ein Semester für die Diplomarbeit. Die durchschni... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2d6 UbG §3 Z1 UbG §29 Abs2 UbG § 3 heute UbG § 3 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2022 UbG § 3 gültig von 01.07.2010 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 UbG § 3 gültig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Unterbringung nach § 3 UbG setzt unter anderem das Vorliegen einer psychischen Krankheit voraus. Eine geistige Behinderung rechtfertigt für sich allein keine derartige Maßnahme. Treten jedoch neben einer vorhandenen geistigen Behinderung auch Symptome einer psychischen Erkrankung auf, ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung eine Unterbringung im Sinn dieser Bestimmung unter der weiteren Voraussetzung der Se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für eine Entziehung der Obsorge, welche die Stetigkeit und Dauer der Erziehung unterbricht und daher nur als äußerste Notmaßnahme zulässig ist, für welche besonders gravierende Umstände vorliegen müssen, besteht nach der bisherigen Aktenlage (insbes ON 43 und 47) kein begründeter Anlaß (vgl. EFSlg 71.825 ff, 75.119 ff). Der Oberste Gerichtshof ist auch im Verfahren außer Streitsachen nicht zur Überprüfung der Fests... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Übs AußStrG §14 Info AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C4 ABGB §97 EheG §88 Abs2 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 97 heute ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 9.3.1995 zu ***** gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Dabei wurde ausgesprochen, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Antragsgegner trifft. Mit am 22.12.1995 erhobenem Antrag begehrt die Antragstellerin, ihr die frühere Ehewohnung Wohnhaus auf der Liegenschaft L*****, zuzuweisen, wobei zur Sicherstellung dieses alleinigen Benützungs- und Wohnrechtes eine entsprec... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die gerichtliche Neufestsetzung einer Enteignungsentschädigung für die 1978 erfolgte, rechtskräftige Enteignung von Grundstücken, Baulichkeiten und sonstigen Rechten der Antragsgegner zufolge Verlegung einer Bundesstraße nach §§ 17, 20 Abs 1 BStG 1971. Durch die Enteignung verloren neben einer nicht mehr verfahrensbeteiligten Stadtgemeinde der Erstantragsgegner und die Zweitantragsgegnerin (im bisherigen Verfahren als eine Partei bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die §§ 84 ff ZPO sind nach ständiger Rechtsprechung (SZ 50/41 uva) auch im Verfahren außer Streitsachen sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 84 Abs 3 ZPO ist dann, wenn bei der Überreichung eines Schriftsatzes eine Frist einzuhalten war, mit einem Verbesserungsauftrag auch dann vorzugehen, wenn in dem Schriftsatz Erklärungen oder sonstiges Vorbringen fehlen, die für die mit dem Schriftsatz vorgenommenen Prozeßhandlungen v... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die am 27.Oktober 1987 geborene Minderjährige betrug zuletzt aufgrund des Beschlusses vom 23.Februar 1993, ON 93, monatlich 4.000 S. Das Erstgericht erhöhte über Antrag des Unterhaltssachwalters diese Unterhaltsverpflichtung ab 1.März 1995 auf monatlich 4.900 S, die zweite Instanz - unter Berücksichtigung zweier konkurrierender Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen für eheliche Kinder - nur auf monatlich 4.600 S. Das Rekur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Sabine P*****, wegen Unterhalts, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Herbert B*****, vertreten durch Dr.Karl Muzik, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat mit drei getrennten Beschlüssen einen Rechtsanwalt zum Verfahrenssachwalter nach § 238 Abs 1 AußStrG und zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen für dringende Angelegenheiten zur Vertretung im Verfahren AZ 13 Nc 28/95 des Bezirksgerichts Linz sowie einen medizinischen Sachverständigen zur Klärung der Frage bestellt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Betroffene aus medizinischer Si... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Ina B*****, und des mj. Georg B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St.Pölten, gegen den Beschluß des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.7.1988, 2 P 384/82-13, war der Vater der Minderjährigen zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.700 ab 1.Juli 1988 verpflichtet worden. Am 30.5.1995 beantragte die Mutter im Hinblick auf das höhere Einkommen des Vaters und die gestiegenen Bedürfnisse der Tochter, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters rückwirkend ab 1.Juni 1992 zu erhöhen, und zwar auf S 2.700 vom 1.Juni bis 31.August 1992, auf S 3.100 vom ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurswerber ist darin beizupflichten, daß der rechtlichen Beurteilung des Rekurses, wonach eine Anwendung der Anspannungstheorie beim Kindesvater erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Vaterschafts- und Unterhaltsklage an ihn am 26.4.1993 möglich sei, nicht gefolgt werden kann. Der Unterhaltsanspruch eines außerehelichen Kindes beruht nämlich auf dem Gesetz (§§ 140, 166 ABGB) und entsteht daher mit ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2d2 ABGB §140 Be AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen im Gesamtausmaß von rund 97 ha, die zu einem genossenschaftlichen Jagdgebiet gehören. Die Antragsgegner waren Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Diese war Pächterin des genossenschaftlichen Jagdgebiets und als solche seit zumindest drei Jahre bis 31.März 1993 jagdausübungsberechtigt. Zum bevollmächtigten Jagdleiter wurde der Erstantragsgegner bestellt. Die Antragsgegner sind auch Gesellscha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus K*****, vertreten durch dessen Mutter Gabriele I*****, wegen gesetzlichen Unterhalts infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Minderjährigen gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrecht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller behaupten, sie beabsichtigten, in Österreich im Jänner 1996 drei neue Produkte in Verkehr zu bringen. Vertreter der F* GmbH und der (in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen) F* GmbH, welche gleichartige Produkte in Österreich vertreiben, hätten angekündigt, daß sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden gerichtlichen Schritte unternehmen, insbesondere einen Sicherungsantrag bei den österreichischen Gerichten einbringen wollten, um den Beklagten da... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 19.1.1995 eingebrachten Klage begehrt Hermann P***** (im folgenden kurz Kläger) die Scheidung seiner am 19.6.1986 mit der (thailändischen Staatsbürgerin) Suchada P***** (im folgenden kurz Beklagte) geschlossenen Ehe aus deren alleinigem Verschulden. Am 21.2.1995 hat die Genannte ihrerseits Widerklage auf Scheidung dieser Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers (und Widerbeklagten) erhoben. Darüber hinaus begehrte die Beklagte im eigenen Name... mehr lesen...
Begründung: Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erhoben hätte, seine sachliche Unzuständigkeit fest und wies die Klage zurück. Es liege die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs.2 Z 5 JN vor. Im konkreten Fall sei daher das Bezirksgericht Klagenfurt zur Entscheidung zuständig. Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzus... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2d AußStrG §14 A1 ABGB §176b MRK Art8 I4MRK Art13 III2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.3.1994 geborene Daniela wurde durch die Eheschließung ihrer Eltern am 12.11.1994 legitimiert. Sie lebte zunächst mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft. Wegen der sehr beengten Wohnverhältnisse und weil das Kind im Mai 1994 durch fahrlässiges Verhalten der Mutter schwer verletzt wurde, wurde es am 20.6.1994 zunächst in einem Mutter-Kind-Heim und ab 29.7.1994 im SOS-Kinderdorf Moosburg untergebracht. Die damals allein obsorgeberechtigte Mutter hatte d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1a AußStrG §62 Abs1 B1a ZPO §502 HIV1 ZPO §508a ZPO §528 A AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 62 heute AußStrG § 62 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte vom Beklagten am 25.März 1994 einen gebrauchten Pkw um 100.000 S und erhob Gewährleistungsansprüche, weil es etwa zwei Monate nach dem Ankauf und Zurücklegung von etwa 2.800 Laufkilometern zu einem unkontrollierbaren Hochdrehen des Dieselmotors und anschließenden Ölaustritt gekommen war. Der Kläger ließ, ohne den Beklagten zur Mängelbehebung aufzufordern, durch einen Dritten eine Motorreparatur durch Einbau eines Austauschmotors und in der Folge e... mehr lesen...