RS OGH 1996/2/20 10Ob506/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1996
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Norm

AußStrG §9 A2d
AußStrG §14 A1
ABGB §176b
MRK Art8 I4
MRK Art13 III2

Rechtssatz

Es würde den durch Art 8 MRK und § 176b ABGB verbürgten materiellen Schutz der Elternrechte und das den Eltern durch Art 13 MRK eingeräumte Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, wesentlich schwächen, würden an Form und Inhalt einer solchen Beschwerde höhere Anforderungen gestellt, als sie von der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes für einen Rekurs im Außerstreitverfahren verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104872

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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