Norm: AngG §36 I
Rechtssatz: Die vereinbarte Beschränkung der Freizügigkeit des Dienstnehmers ist unter Bedachtnahme auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in diesem Zusammenhang für den Dienstnehmer überblickbaren Umstände zu untersuchen. Hier: Nachträgliche Änderungen des Tätigkeitsbereiches sind zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 9 ObA 209/98w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIjAngG §36 I
Rechtssatz: Konkurrenzklauseln sind mangels besonderer Interpretationsregeln nach den Bestimmungen der §§ 914 f ABGB auszulegen. Dabei ist zu beachten, dass bei Fehlen einer bezahlten Karenz als Gegenleistung grundsätzlich ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, so dass dann die für den Arbeitnehmer günstigere Interpretation unabhängig davon zu wählen ist, ob sich der Arbeitgeber undeutlicher Formulierungen b... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbAngG §36 IUWG §11
Rechtssatz: In einem Dienstvertrag vorgesehene Vertragsstrafen auslösende Geheimhaltungspflichten sind grundsätzlich eng auszulegen. Entscheidungstexte 8 ObA 277/97m Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 ObA 277/97m 8 ObA 131/98t Entscheidungstext OGH 12.11.1998 8 ObA 131/98t Auch; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IAngG §36 V
Rechtssatz: Hat eine Arbeiterin beim früheren Arbeitgeber eine Tätigkeit ausgeübt, die keiner qualifizierten Spezialkenntnisse oder Ausbildungen bedurfte und daher für das Unternehmen keine tragende wirtschaftliche Bedeutung hatte und jederzeit substituierbar war, konnte sie durch die Ausübung dieser manuellen Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen Unternehmensinteressen des früheren Arbeitgebers nicht verletzen, w... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IABGB §1151 A
Rechtssatz: Die §§ 36 f AngG sind analog auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Sie gelten somit grundsätzlich auch für Arbeiter, wobei es darauf ankommt, ob sie aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer Kenntnisse Unternehmensinteressen des Arbeitgebers in einem Konkurrenzunternehmen gefährden können. Entscheidungstexte 9 ObA 2259/96p Entscheidungstext OGH 18.12... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IUWG §11
Rechtssatz: Die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarung, daß der Arbeitnehmer sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses und zur Unterlassung der Übermittlung der ihm anvertrauten oder zugänglich gewordenen automationsunterstützt verarbeiteten Daten an Dritte ohne ausdrückliche Anordnung auch für die Zeit nach Ende des Dienstverhältnisses verpflichtet, beinhaltet kein Verbot im Sinne einer Konkurrenzk... mehr lesen...
Norm: AngG §36 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 36 AngG I Allgemeines II Vereinbarung der Konkurrenzklausel III Konventionalstrafe und Mäßigungsrecht IV Gerichtliche Geltendmachung von Verstößen gegen die Konkurrenzklausel V Wirksamkeitsprüfung (§ 36 Abs 2 AngG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103002 Dokumentnummer JJR_19960930_OGH00... mehr lesen...
Norm: AngG §36ZPO §502 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Die Auslegung einer Konkurrenzklausel ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Entscheidungstexte 9 ObA 2002/96v Entscheidungstext OGH 24.04.1996 9 ObA 2002/96v 8 ObA 280/99f Entscheidungstext OGH 21.10.1999 8 ObA 280/99f Auch; Beisatz: Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig aus... mehr lesen...
Norm: AngG §36 I
Rechtssatz: Das Verbot des Zusammenarbeitens mit ehemaligen Arbeitnehmern in einer Konkurrenzklausel setzt voraus, daß der mit der Konkurrenzklausel belastete Arbeitnehmer die Zusammenarbeit in welcher Form auch immer mit diesen Arbeitnehmern bewußt von sich aus herbeiführt oder fördert. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 160/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 ... mehr lesen...
Norm: AngG §36 I
Rechtssatz: Eine Konkurrenzklausel kann sich sowohl auf unselbständige als auch auf Tätigkeiten als Unternehmer beziehen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 160/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 9 ObA 160/95 Schlagworte SW: Selbständiger, Angestellter European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...