Norm
AngG §36 IRechtssatz
Eine Konkurrenzklausel kann sich sowohl auf unselbständige als auch auf Tätigkeiten als Unternehmer beziehen. (§ 48 ASGG).Eine Konkurrenzklausel kann sich sowohl auf unselbständige als auch auf Tätigkeiten als Unternehmer beziehen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Selbständiger, AngestellterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0077934Dokumentnummer
JJR_19951122_OGH0002_009OBA00160_9500000_001