Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: AngG §23 GAngG §22 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Forstangestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich zum 31. 12. 2003 beendet. Während des Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger eine rund 100 m² große 4-Zimmer-Wohnung bewohnt, die ihm die Beklagte zur Erfüllung seines Anspruchs auf Naturalwohnung zur Verfügung gestellt hatte. Diese Wohnung wird von der Beklagten nach dem Auszug des Klägers (nach einer Generalsanierung) um ca 530 EUR brutto (inkl. Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 2004 wurden von der Beklagten mit 200 Arbeitnehmern befristete Arbeitsverhältnisse begründet. Dazu war es gekommen, weil die Fertigung eines bestimmten Automotors wegen Umbauarbeiten an einem bestimmten Standort in Deutschland zur Beklagten nach Österreich verlagert wurde. Dabei stand von vornherein fest, dass diese Motorenproduktion bis 2006 laufen werde. Unter anderem standen auch die Arbeiter Manfred R*****, Martin H***** und Regina H***** in der Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 ABGB §1447 Jb AngG §22 VBG §33a ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB § 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Griechenland stammende Kläger studierte zunächst von 1958 bis 1974 Bauingenieurwesen mit der Studienrichtung Wirtschafts-Bauwesen. Seit 17. 3. 1986 stand er als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Er vollendete am 21. 3. 2003 sein 65. Lebensjahr. Der Kläger weist etwas mehr als 15 Beitragsjahre bei der Sozialversicherung auf und hat daher Anspruch auf Alterspension, allerdings in einem seinen Beitragsmonaten entsprechenden, u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Frage des Verfalls der Ansprüche des Klägers auf Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Motorradstundenzulage und Urlaubsentschädigung strittig. Sie wurde vom Berufungsgericht verneint, auf dessen zutreffende
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die gegen die Berufungsentscheidung erhobene Revision der Beklagten ist zufolge über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung der Auslegung der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG idF BGBl 1993/502 §22 AngG §29 II1 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den für die im Revisionsverfahren nur noch hinsichtlich der Höhe der aus der unberechtigten Entlassung zustehenden Ansprüche maßgeblichen Feststellungen war der Kläger bei der Beklagten als Angestellter mit einem durchschnittlichen Monatsbezug von S 28.840,33 (einschließlich der Durchschnittsprovisionen und der Privatnutzung des Firmen-PKWs) von Anfang März 1997 bis 30. 7. 1998 im Außendienst beschäftigt. Zur Beendigung war zwischen den Streitteilen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien vereinbarten am 2.Mai 1991, daß der Kläger ab 1.Juni 1991 auf unbestimmte Zeit als Landesdirektorstellvertreter bei der Beklagten angestellt werde. Nach der zugleich abgeschlossenen Zusatzvereinbarung sollte der Dienstvertrag aber nur dann "endgültig in Kraft treten", wenn es dem Kläger gelinge, daß mindestens zehn seiner ehemaligen Außendienstmitarbeiter spätestens mit 1.Juli 1991 ein Dienstverhältnis bei der Beklagten begründen. Sollten weni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG §22 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB § 1160 gültig von 30.07.1993... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG §22 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB § 1160 gültig von 30.07.1993... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wert des Streitgegenstandes liegt unter der im § 46 Abs 1 Z 2 ASGG bezeichneten Grenze. Die Revision ist daher nur unter den im § 46 Abs 1 Z 1 ASGG bezeichneten Voraussetzungen zulässig. Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der ordentlichen Revision damit begründet, daß eine "detaillierte" Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage, in welchen Fällen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz durch Inanspruchna... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG §22 AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge der Beklagten entgegenzuhalten, daß sie nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit sie unterstellt, daß der Kläger eigenmächtig und sorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. September 1978 bis 31. Juli 1987 als Angestellter bei der Firma Franz G*** OHG beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 5.September 1977 wurde vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 24. März 1987 der Ausgleich eröffnet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Genehmigung des Ausgleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern behaupteten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da keine der Parteien der Verlesung der Aussage des Geschäftsführers der Beklagten als Partei in der Berufungsverhandlung widersprochen und seine neuerliche Einvernahme durch das Berufungsgericht beantragt hat, ist dem Berufungsgericht ein Verstoß gegen § 281 a ZPO nicht anzulasten. Mit der Rüge, im Zuge der Beweiswie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles und Klagseinschränkung letztlich die der Höhe nach außer Streit stehenden Beträge an restlicher Abfertigung. Zur
Begründung: führen sie aus, sie hätten am 8.7.1983 ihren Austritt gemäß dem § 25 Abs 1 KO erklärt. Da die Kläger infolge ihrer Stellung als Mitglieder des Betriebsrates der Gemeinschuldnerin frühestens zum 26.8.1986 hätten gekündigt werden können, in dem zwischen dem Zeitp... mehr lesen...
Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG §22 AngG §27 Z4 E4 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB § 1160 gültig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160 AngG §22 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ABGB § 1160 gültig von 30.07.1993... mehr lesen...
Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: AngG §22 AngG Art. 1 § 22 heute AngG Art. 1 § 22 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 AngG Art. 1 § 22 gültig von 01... mehr lesen...
Die Klägerin ist am 23. März 1953 als Ordinationsgehilfin in die Dienste der beklagten Gebietskrankenkasse getreten. Mit dem an die zahnärztlichen Ordinationsgehilfinnen der Kasse gerichteten Rundschreiben vom 27. Februar 1959 gab die beklagte Partei bekannt, daß im Zuge der Reorganisationsmaßnahmen im Bereich der Zahnambulatorien der Kasse eine Verminderung der Zahl der zahnärztlichen Ordinationsgehilfinnen unvermeidlich sei, so daß Kündigungen zu erwarten seien. Sie erklärte sich ... mehr lesen...