Norm: AngG §22
Rechtssatz: Der Mindestanspruch auf bezahlte Freizeit ist nach der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw einzelvertraglichen Kündigungsfrist zu bemessen. Eine vorzeitige Kündigung verlängert den Anspruchszeitraum nicht. Entscheidungstexte 8 ObA 28/12v Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 ObA 28/12v European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: AngG §22
Rechtssatz: Für Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist, in denen der Angestellte bezahlten Erholungsurlaub konsumiert, ist keine Freistellung nach § 22 AngG (und kein Geldersatz) zu gewähren. Entscheidungstexte 8 ObA 28/12v Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 ObA 28/12v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: AngG §22
Rechtssatz: Der Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist ("Postensuchtage") entsteht nicht bereits ex lege mit Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem Verlangen des Arbeitnehmers. Entscheidungstexte 8 ObA 28/12v Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 ObA 28/12v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AngG §23GAngG §22
Rechtssatz: Bei Bemessung der Abfertigung sind Naturalbezüge mit ihrem tatsächlichen und nicht bloß mit dem fiskalischen Wert, der lediglich seine Orientierungshilfe darstellt, zu berücksichtigen. Es ist darauf abzustellen, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat. Entscheidungstexte 9 ObA 68/07a Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160ABGB §1447 JbAngG §22VBG §33a
Rechtssatz: Verweigert der Dienstgeber trotz Begehrens des Dienstnehmers die Gewährung von Freizeit während der Kündigungsfrist (§ 1160 ABGB, § 22 AngG, § 33a VBG), ist der Dienstnehmer nicht allein auf das risikoträchtige eigenmächtige Fernbleiben zu verweisen, sondern es gebührt ihm eine Entschädigung des Freistellungsanspruchs als Vorteilsausgleichung in Geld. Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG idF BGBl 1993/502 §22AngG §29 II1
Rechtssatz: Der Zweck der Postensuchtage liegt grundsätzlich darin, dem Arbeitnehmer das Auffinden eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern. Allerdings wurde dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Freistellung zu diesem Zweck nur geboten; die Freistellung ist aber nicht an den Nachweis einer dementsprechenden Verwendung gebunden. Für Postensuchtage entsteht für den Zeitraum, für den Kündigun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Hingegen ist die Zweitantragsgegnerin gesetzliche Interessenvertreterin sowohl der selbständigen al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22
Rechtssatz: Das Gesetz setzt lediglich eine Kündigung voraus; es ist daher gleichgültig, ob der Dienstgeber oder der Dienstnehmer kündigt. Entscheidungstexte 9 ObA 604/92 Entscheidungstext OGH 10.02.1993 9 ObA 604/92 Veröff: EvBl 1993/171 S 701 = DRdA 1993,482 (Eypeltauer) = Arb 11071 = ZAS 1994/8 S 92 = SozArb 1994/1 S 5 = WBl 1993,259 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22
Rechtssatz: Auf befristete Dienstverhältnisse von Angestellten von mindestens dreimonatiger Dauer ist § 22 AngG analog mit der Maßgabe anzuwenden, daß Freizeit zur Postensuche für den Zeitraum zu gewähren ist, der der sonst für jenen Vertragspartner geltenden Kündigungsfrist entspricht, in dessen überwiegendem Interesse die Befristung lag. Bei Interesse beider Teile an der Befristung ist die kürzere Kündigungsfrist maßg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wert des Streitgegenstandes liegt unter der im § 46 Abs 1 Z 2 ASGG bezeichneten Grenze. Die Revision ist daher nur unter den im § 46 Abs 1 Z 1 ASGG bezeichneten Voraussetzungen zulässig. Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der ordentlichen Revision damit begründet, daß eine "detaillierte" Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage, in welchen Fällen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz durch Inanspruchnahme vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1
Rechtssatz: Kann der Arbeitnehmer trotz seines Bemühens die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freizeitgewährung gemäß § 22 AngG zwecks Wahrnehmung eines vereinbarten Vorstellungstermins nicht erlangen - sei es, weil sie der Arbeitgeber verweigert oder weil er nicht erreichbar ist - muß dem Arbeitnehmer die eigenmächtige Inanspruchnahme der für die Vorstellung unbedingt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge der Beklagten entgegenzuhalten, daß sie nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit sie unterstellt, daß der Kläger eigenmächtig und sorglos ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. September 1978 bis 31. Juli 1987 als Angestellter bei der Firma Franz G*** OHG beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 5.September 1977 wurde vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 24. März 1987 der Ausgleich eröffnet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Genehmigung des Ausgleichsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern behaupteten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da keine der Parteien der Verlesung der Aussage des Geschäftsführers der Beklagten als Partei in der Berufungsverhandlung widersprochen und seine neuerliche Einvernahme durch das Berufungsgericht beantragt hat, ist dem Berufungsgericht ein Verstoß gegen § 281 a ZPO nicht anzulasten. Mit der Rüge, im Zuge der Beweiswiederhol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles und Klagseinschränkung letztlich die der Höhe nach außer Streit stehenden Beträge an restlicher Abfertigung. Zur
Begründung: führen sie aus, sie hätten am 8.7.1983 ihren Austritt gemäß dem § 25 Abs 1 KO erklärt. Da die Kläger infolge ihrer Stellung als Mitglieder des Betriebsrates der Gemeinschuldnerin frühestens zum 26.8.1986 hätten gekündigt werden können, in dem zwischen dem Zeitpunk... mehr lesen...
Norm: AngG §22
Rechtssatz: Die vermutete Einwilligung zur Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist der tatsächlichen Einwilligung gleichzuhalten und es wird dadurch die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 114/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 4 Ob 114/80 Veröff: DRdA 1982,214 (Anmerkung von Wilhelm) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Die eigenmächtige Inanspruchnahme der Freizeit zur Postensuche nach Ablehnung des darauf gerichteten Verlanges des Dienstnehmers durch den Dienstgeber ist jedenfalls dann kein Entlassungsgrund, wenn der Dienstnehmer angesichts des unabänderbaren Vorstelltermines alle vorhersehbaren Vorkehrungen trifft, damit der Geschäftsgang keine Störung erleidet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann das Begehren auf Freizeit zur Dienstpostensuche nur aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn dem Interesse des Dienstgebers an der Arbeitsleistung zu einer bestimmten zeit ein mindestens gleichwertiges Interesse des Dienstnehmers an Freizeit gerade zu diesem Zeitpunkt gegenübersteht, gebührt dem Interesse des Dienstnehmers an der verlangten Freizeit der Vorrang. Ein beson... mehr lesen...
Norm: AngG §22
Rechtssatz: Pflicht des Dienstnehmers, die beabsichtigte Postensuche dem Dienstgeber im voraus mitzuteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/66 Entscheidungstext OGH 12.12.1966 4 Ob 83/66 Veröff: SozM IA/d,721 = Arb 8329 4 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 16/76 Veröff: ZAS 1977,104 (zustimmend ... mehr lesen...
Die Klägerin ist am 23. März 1953 als Ordinationsgehilfin in die Dienste der beklagten Gebietskrankenkasse getreten. Mit dem an die zahnärztlichen Ordinationsgehilfinnen der Kasse gerichteten Rundschreiben vom 27. Februar 1959 gab die beklagte Partei bekannt, daß im Zuge der Reorganisationsmaßnahmen im Bereich der Zahnambulatorien der Kasse eine Verminderung der Zahl der zahnärztlichen Ordinationsgehilfinnen unvermeidlich sei, so daß Kündigungen zu erwarten seien. Sie erklärte sich be... mehr lesen...
Norm: AngG §22
Rechtssatz: § 22 AngG gilt auch bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 4 Ob 124/59 Entscheidungstext OGH 10.11.1959 4 Ob 124/59 Veröff: EvBl 1960/23 S 46 = Arb 7140 = JBl 1960,261 = SozM IA/d,386 = SZ 32/145 Schlagworte SW: Stellensuche, Postensuche, Dienstpostensuche, Angestellte... mehr lesen...