Norm
AngG §22Rechtssatz
Für Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist, in denen der Angestellte bezahlten Erholungsurlaub konsumiert, ist keine Freistellung nach § 22 AngG (und kein Geldersatz) zu gewähren.Für Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist, in denen der Angestellte bezahlten Erholungsurlaub konsumiert, ist keine Freistellung nach Paragraph 22, AngG (und kein Geldersatz) zu gewähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128174Im RIS seit
07.11.2012Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012