Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, weist seit XXXX eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung in XXXX auf. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, weist seit römisch 40 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung in römisch 40 auf. Der BF lebt mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen fünfzehnjährigen Tochter in XXXX , ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.05.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...