Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.05.2025 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin oder kurz „BF1“ genannt) reiste gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter XXXX (im Folgenden auch Zweitbeschwerdeführerin oder „BF2“ genannt) in das Bundesgebiet ein. römisch 40 (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin oder kurz „BF1“ genannt) reiste gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter römisch 40 (im Folgenden auch Zweitbeschwerdeführerin oder „BF2“ genannt) in das Bundesgebiet ein. Zum ersten Verfahren: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.04.2025 wurde gegen den nordmazedonischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nordmazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 3 Z 5 FPG wurde ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. I.2. Anlässlich ihrer Einreise in das Bundesgebiet und der Stellung eines A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehörige der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. I.2. Anlässlich ihrer Einreise in das Bundesgebiet und der Stellung eines A... mehr lesen...