TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/19 I421 2312013-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.05.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten