Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2984/80 E 23. April 1982 VwSlg 10711 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 VStG genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhaltens. Doch zieht schon das bloße Zuwiderhalten gegen ein Verbot oder die Nichtbefolgu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im bloßen Umstand, dass Automaten an bestimmten Standorten "angebracht und (belassen werden)" ist kein Verstoß gegen die Bestimmung des § 367 Z 15 GewO 1953 zu erblicken. Das Tatbild des § 367 Z 15 GewO 1973 ist erst dann erfüllt, wenn diese Automaten auch betriebsbereit, dh so beschaffen sind, d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §77 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Übertretung nach § 31 Abs 1 WRG in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG vorliegt, ist die Frage rechtlich bedeutungslos, ob Vorschreibungen eines anderen (hier: gewerbebehördlichen) Bewilligungsbescheides erfüllt wird oder nicht. ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsstrafbestimmung des § 367 Z 26 GewO handelt es sich um ein sogenanntes UNGEHORSAMSDELIKT iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wonach schon das bloße Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder die Nichtbefolgung eines Gebotes Strafe nach sich zieht. Schlagwor... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26VStG §5 Abs1VStG §6
Rechtssatz: Wird vom Bestraften die Herbeiführung des objektiven Tatbestandes nach § 367 Z 26 GewO ausdrücklich zugestanden und gegen die Bestrafung lediglich eingewendet, daß ihm die Erfüllung der Auflagenpunkte eines gewerbebehördlichen Bescheides (Betriebsanlage) aus finanziellen Gründen ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z10;GewO 1973 §46 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 46 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich als ein ua für die Annahme einer "weiteren Betriebsstätte" essentielles Merkmal, dass eine solche erst dann vorliegt, wenn es sich um eine Tätigkeit von mehr als drei Tagen handelt. Eine dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllende Tätigkeit (hier: Ausübung des Gastgewerbes) unterliegt nicht dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z19;GewO 1973 §59;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Abgesehen von den Fällen der in § 59 Abs 1 Z 3 GewO 1973 bezeichneten § 57 GewO 1973 und § 58 GewO 1973 kann Täter einer Übertretung nach § 367 Z 19 GewO 1973 iVm § 59 GewO 1973 nur der entsprechend befugte Gewerbetreibende selbst sein (Hinweis E 28.5.1982, 81/04/0156). Als ua weite... mehr lesen...