Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2 impl;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §39 Abs4;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0203 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Da der Gewerbeinhaber unter Strafdrohung verpflichtet ist, die Tatsache des Ausscheidens des Geschäftsfüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
Spruch: ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2 impl;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §39 Abs4;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0203 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Da der Gewerbeinhaber unter Strafdrohung verpflichtet ist, die Tatsache des Ausscheidens des Geschäftsfüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
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Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Filialgeschäftsführer einer dem Standort nach bestimmten Filiale einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten zu haben, daß vom 11. Juni 1997 bis 24. November 1997 in der Betriebsanlage an diesem Standort die Auflage Punkt 53 des rechtskräftigen Bescheides vom 21. Jänner 1997 nicht eingehalten worden sei, welche laute... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 12. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Ges.m.b.H zu verantworten, daß am 30. April 1997 in der Betriebsanlage in W, M-Straße 6, näher bezeichnete Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden nicht eingehalten worden seien, nämlich 1) Auflage Nr. 2 des Bescheides vom 4. Dezember 1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, wonach die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Filialgeschäftsführer einer dem Standort nach bestimmten Filiale einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten zu haben, daß vom 11. Juni 1997 bis 24. November 1997 in der Betriebsanlage an diesem Standort die Auflage Punkt 53 des rechtskräftigen Bescheides vom 21. Jänner 1997 nicht eingehalten worden sei, welche laute... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 12. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Ges.m.b.H zu verantworten, daß am 30. April 1997 in der Betriebsanlage in W, M-Straße 6, näher bezeichnete Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden nicht eingehalten worden seien, nämlich 1) Auflage Nr. 2 des Bescheides vom 4. Dezember 1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, wonach die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1;GewO 1994 §367;GewO 1994 §368;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung sind ungetilgte Vorstrafen als erschwerend heranzuziehen; selbst eine getilgte Vorstrafe kann bei Beurteilung der subjektiven Tatseite berücksichtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040034.X04 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0008 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §19;
Rechtssatz: Die Überlassung einzelner Teile einer einheitlichen Betriebsanlage - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - an dritte Personen vermag einen Übergang der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter anderem für die Einhaltung von Auflagen vom Inhaber der Betriebsanlage auf diese dritte Person auch nicht in Anse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Nach § 367 Z 25 GewO 1994 besteht die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, aus der Strafbestimmung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm der konkret bezeichneten Untergliederung jenes Bescheides, in dem sich die betreffende (nicht beachtete) Auflage befindet (Hinweis E 24. 11. 1992, 90/04/0350). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1996/12/10 96/04/0154 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsstraftatbestand des § 367 Z 25 GewO 1994 stellt auf die Nichteinhaltung von in Ansehung von gewerblichen Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen ab, und zwar durch den aus einem Betriebanlagengenehmigungsbescheid jeweils Verpflichteten. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt. Die Bestrafung für einen bestimmten Tatzeitraum erfaßt diesfalls auch die in diesem gelegenen, wenn auch erst später bekannt gewordenen Einzeltathandlungen bis zur Zustellung des Straferkenntnisse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0008 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §19;
Rechtssatz: Die Überlassung einzelner Teile einer einheitlichen Betriebsanlage - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - an dritte Personen vermag einen Übergang der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter anderem für die Einhaltung von Auflagen vom Inhaber der Betriebsanlage auf diese dritte Person auch nicht in Anse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Nach § 367 Z 25 GewO 1994 besteht die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, aus der Strafbestimmung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm der konkret bezeichneten Untergliederung jenes Bescheides, in dem sich die betreffende (nicht beachtete) Auflage befindet (Hinweis E 24. 11. 1992, 90/04/0350). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1996/12/10 96/04/0154 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsstraftatbestand des § 367 Z 25 GewO 1994 stellt auf die Nichteinhaltung von in Ansehung von gewerblichen Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen ab, und zwar durch den aus einem Betriebanlagengenehmigungsbescheid jeweils Verpflichteten. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt. Die Bestrafung für einen bestimmten Tatzeitraum erfaßt diesfalls auch die in diesem gelegenen, wenn auch erst später bekannt gewordenen Einzeltathandlungen bis zur Zustellung des Straferkenntnisse... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der G Gesellschaft m.b.H. & Co.KG mit dem Sitz in N am 14.10.1996, 7.11.1996 und 13.11.1996 die Montagehalle auf Parz.Nr. 4, KG. M betrieben, wobei die Auflage unter Punkt 15 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 10.5.1994, Zl. :Ge-0105... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der G Gesellschaft m.b.H. & Co.KG mit dem Sitz in N am 14.10.1996, 7.11.1996 und 13.11.1996 die Montagehalle auf Parz.Nr. 4, KG. M betrieben, wobei die Auflage unter Punkt 15 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 10.5.1994, Zl. :Ge-0105... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0008 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0008 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in e... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 15. Jänner 1998 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, es als gewerberechtliche Geschäftsführerin einer namentlich genannten Gesellschaft zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft in der näher bezeichneten Betriebsanlage die zum Schutz von Nachbarn unter Punkt 60) des rechtskräftigen Bescheides vom 1. Februar 1985 vorgeschriebene Auflage des Inhaltes, "bis zur rohbaumäßig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040046.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 15. Jänner 1998 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, es als gewerberechtliche Geschäftsführerin einer namentlich genannten Gesellschaft zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft in der näher bezeichneten Betriebsanlage die zum Schutz von Nachbarn unter Punkt 60) des rechtskräftigen Bescheides vom 1. Februar 1985 vorgeschriebene Auflage des Inhaltes, "bis zur rohbaumäßig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040046.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. August 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 im betreffenden Standort vorlägen und nahm gleichzeitig die Bestellung von F. als gewerberechtlichen Geschäftsführer zur Kenntnis. Gegen diesen Bescheid erhob die "Fachgruppe Bestattung, Sektion Gewerbe und Handwerk der Wir... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. August 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 im betreffenden Standort vorlägen und nahm gleichzeitig die Bestellung von F. als gewerberechtlichen Geschäftsführer zur Kenntnis. Gegen diesen Bescheid erhob die "Fachgruppe Bestattung, Sektion Gewerbe und Handwerk der Wir... mehr lesen...