Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 17. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 2. Juni 1993 an einem näher bezeichneten Standort in Linz einen Automaten (sogenannten "Kaugummiautomaten"), der zur Abgabe von Kleinspielwaren diene, ca. 35 m vom Kinderheim X aufgestellt zu haben, obwohl auf Grund der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 14. Februar 1983 das Aufstellen so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Mängel im
Spruch:
Rauchentwicklung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040142.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 20. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zumindest am 25. Oktober 1993 an einem näher bezeichneten Standort in Linz einen betriebsbereiten Automaten (sogenannten "Kaugummiautomaten"), der zur Abgabe von Süßigkeiten diene, innerhalb von 200 m von der Volksschule aufgestellt zu haben, obwohl auf Grund der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15 idF 1993/029;GewO 1973 §52 Abs4 idF 1993/029;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dar Tatvorwurf, der Besch habe den näher umschriebene Automaten "aufgestellt", entspricht nicht den Erfordernissen der Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG, da gem § 367 Z 15 GewO 1973 nicht das Aufstellen, sondern die Ausübung eines Gewerbes mit Automaten verboten ist... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt II des im Instanzenzug ergangenen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. August 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. im Betriebsort einer näher bezeichneten Betriebsstätte in der Zeit vom 5. August 1994 bis zumindest 2. Jänner 1995 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der im Betriebsanlagenbescheid des MB... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 12. Februar 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 22. August 1995, betreffend Übertretung der GewO abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Herr S, geboren am 21.4.19xx, hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und som... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt II des im Instanzenzug ergangenen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. August 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. im Betriebsort einer näher bezeichneten Betriebsstätte in der Zeit vom 5. August 1994 bis zumindest 2. Jänner 1995 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der im Betriebsanlagenbescheid des MB... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 12. Februar 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 22. August 1995, betreffend Übertretung der GewO abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Herr S, geboren am 21.4.19xx, hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und som... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §367 Z1;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht
Spruch: der Berufungsbehörde European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0168 4 Stammrechtssatz Wurde dem Schuldspruch eine Stelle aus der mehrere Punkte und Unterpunkte umfassenden ÖNORM B 3850 als Teil des Straftatbestandes zu Grunde gelegt, ohne daß diese Stelle im Spruchteil nach § 44a Z 2 VStG angeführt wurde, ist der Bescheid inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §367 Z1;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht
Spruch: der Berufungsbehörde European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0168 4 Stammrechtssatz Wurde dem Schuldspruch eine Stelle aus der mehrere Punkte und Unterpunkte umfassenden ÖNORM B 3850 als Teil des Straftatbestandes zu Grunde gelegt, ohne daß diese Stelle im Spruchteil nach § 44a Z 2 VStG angeführt wurde, ist der Bescheid inhalt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 24. August 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Herr R hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte und Handel R GesmbH und Inhaber der Betriebsanlage auf dem Standort T 117, zu verantworten, daß diese Firma die per Bescheid vom 26. Februar 1992, Zl. 2/152-581/20-1992, vorgeschriebene Auflage, nämlich die Aufstellung der im Werkstättenbereich gelagerten... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 24. August 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Herr R hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte und Handel R GesmbH und Inhaber der Betriebsanlage auf dem Standort T 117, zu verantworten, daß diese Firma die per Bescheid vom 26. Februar 1992, Zl. 2/152-581/20-1992, vorgeschriebene Auflage, nämlich die Aufstellung der im Werkstättenbereich gelagerten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes nach § 367 Z 25 GewO 1994 ist aber - da Auflagen nur in Ansehung der hievon betroffenen Betriebsanlage normative Wirkung zukommt - ausschließlich ein Verhalten bzw eine Vorgangsweise im Rahmen einer (genehmigten) Betriebsanlage (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0109). European ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftat... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes nach § 367 Z 25 GewO 1994 ist aber - da Auflagen nur in Ansehung der hievon betroffenen Betriebsanlage normative Wirkung zukommt - ausschließlich ein Verhalten bzw eine Vorgangsweise im Rahmen einer (genehmigten) Betriebsanlage (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0109). European ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Mit dem, als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1995, Zl. 94/04/0254, aufgehobenen Bescheid vom 18. Oktober 1994, ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 28. Juli 1995, wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, dafür verantwortlich zu sein, daß in der Zeit vom 29. September 1992 bis 26. März 1993 entgegen der Verordnung gemäß § 52 Abs. 4 GewO 1973 des Bürgermeisters der Gemeinde L vom 20. August 1992 eine ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/04/0056 1 Stammrechtssatz Die Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG bestimmt sich bei Übertretungen der Ausübung eines Gewerbes mittels Automaten entgegen einer Verordnung der Gemeinde aus der Bestimmung des § 367 Z 15 GewO 1973 idF der GewRNov 199... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 15. September 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Der Beschuldigte, Herr Dipl.Ing. G, wohnhaft L, F-Weg 24, hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der VOEST Alpine Stahl Linz Ges.m.b.H. und somit als gemäß § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) 1973 i.d.g.F. gewerberechtlich Verantwortlicher zu vertreten, daß von der VOEST Alpine Stahl Ges.m.b.H. in der Zeit vom 1.1.1992 bis 7.4.1992 die m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/10/0189 4
(hier: der Tatvorwurf, die Bandbeschichtungsanlage nach Ablauf
der bewilligten Probezeit betrieben zu haben, läßt mit
hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der
Besch nach Ansicht der belangten Behörde hätte setzen müssen,
nämlich den Betrieb ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;BVG Umfassender Umweltschutz §1 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 spricht von "Bundesgesetzen oder Landesgesetzen zum Schutz der Umwelt" und führt dann das AWG 1990, die GewO 1973 und das WRG an. Diese Formulierung könnte so gedeutet werden, daß Übertretungen von Bestimmungen eines dieser Gesetze jedenfalls Über... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. August 1995 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt dem Beschwerdeführer die gewerberechtliche Genehmigung seiner gastgewerblichen Betriebsanlage unter Vorschreibung eines Betriebsendes mit 24.00 Uhr. Gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen diesen Bescheid stellte der Beschwerdeführer den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - gewerberechtliche Genehmigung einer Betriebsanlage unter Vorschreibungen - Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung des Antragstellers gegen die Vorschreibung eines näher bestimmten Betriebsendes seines gastgewerblichen Betriebes kann ledigli... mehr lesen...
Mit Punkt 2. des am 2. Jänner 1995 dem Vertreter des Beschwerdeführers zugestellten Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 22. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verantwortlicher Inhaber einer Taxi-Konzession mit 2 PKW im Standort H, X-Straße 1, wie von Organen des Gendarmeriepostens H festgestellt wurde, ... nach Verlegung des Taxigewerbes vom Standort H, X-Straße 1, nach T, S-Straße 9, ohne die gemäß § 49 Abs. 2 GewO 1973 erf... mehr lesen...
Mit Punkt 2. des am 2. Jänner 1995 dem Vertreter des Beschwerdeführers zugestellten Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 22. Dezember 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verantwortlicher Inhaber einer Taxi-Konzession mit 2 PKW im Standort H, X-Straße 1, wie von Organen des Gendarmeriepostens H festgestellt wurde, ... nach Verlegung des Taxigewerbes vom Standort H, X-Straße 1, nach T, S-Straße 9, ohne die gemäß § 49 Abs. 2 GewO 1973 erf... mehr lesen...