RS Vwgh 1995/11/16 AW 95/04/0064

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - gewerberechtliche Genehmigung einer

Betriebsanlage unter Vorschreibungen - Die Zuerkennung der

aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung des Antragstellers gegen die Vorschreibung eines näher bestimmten Betriebsendes seines gastgewerblichen Betriebes kann lediglich bewirken, daß der erstbehördliche Bescheid noch nicht in Rechtskraft erwächst, was aber wiederum zur Folge hat, daß der Antragsteller zur Ausübung der ihm in diesem Bescheid eingeräumten Berechtigung überhaupt noch nicht befugt ist. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist in diesem Fall daher kein Mittel, den vom Antragsteller geltend gemachten Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG abzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995040064.A02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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