Der Beschwerdeführer ist Gendarmeriebeamter und betreibt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft. Er ist Eigentümer einer im Kataster als "Alpe" eingetragenen, in rund 1.700 m Seehöhe gelegenen Parzelle im Flächenausmaß von 672 m2, welche eine Wiesenfläche ist, auf der etwa 30 Lärchen im Alter bis zu 20 Jahren, 2 Fichten und 2 Zirben stehen. In der Mitte der Grundparzelle wurde eine Blockhütte mit einer Grundfläche zwischen 20 und 30 m2 erbaut. Umgeben ist diese Parzelle des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gendarmeriebeamter und betreibt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft. Er ist Eigentümer einer im Kataster als "Alpe" eingetragenen, in rund 1.700 m Seehöhe gelegenen Parzelle im Flächenausmaß von 672 m2, welche eine Wiesenfläche ist, auf der etwa 30 Lärchen im Alter bis zu 20 Jahren, 2 Fichten und 2 Zirben stehen. In der Mitte der Grundparzelle wurde eine Blockhütte mit einer Grundfläche zwischen 20 und 30 m2 erbaut. Umgeben ist diese Parzelle des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gendarmeriebeamter und betreibt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft. Er ist Eigentümer einer im Kataster als "Alpe" eingetragenen, in rund 1.700 m Seehöhe gelegenen Parzelle im Flächenausmaß von 672 m2, welche eine Wiesenfläche ist, auf der etwa 30 Lärchen im Alter bis zu 20 Jahren, 2 Fichten und 2 Zirben stehen. In der Mitte der Grundparzelle wurde eine Blockhütte mit einer Grundfläche zwischen 20 und 30 m2 erbaut. Umgeben ist diese Parzelle des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung80/06 Bodenreform
Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z2;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob das, was der Grundeigentümer an Nutzung mit seinem Grundstück vor hat, auch Land- oder Forstwirtschaft is... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung80/06 Bodenreform
Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z2;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob das, was der Grundeigentümer an Nutzung mit seinem Grundstück vor hat, auch Land- oder Forstwirtschaft is... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung80/06 Bodenreform
Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z2;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob das, was der Grundeigentümer an Nutzung mit seinem Grundstück vor hat, auch Land- oder Forstwirtschaft is... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 26. Mai 1998 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Inhaberin der Baumschule A. in F. dafür verantwortlich zu sein, dass im Zeitraum vom 12. bis 16. September 1996 bei J. in R., dem Handwerk der Gärtner vorbehaltene Tätigkeiten wie Pflanzarbeiten (Einpflanzen von Ziersträuchern, Gräsern, Buchsbäumen, Wasserpflanzen, Kugelbäumchen etc.), Rasenarbeiten (Grasschäl- und Fr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 26. Mai 1998 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Inhaberin der Baumschule A. in F. dafür verantwortlich zu sein, dass im Zeitraum vom 12. bis 16. September 1996 bei J. in R., dem Handwerk der Gärtner vorbehaltene Tätigkeiten wie Pflanzarbeiten (Einpflanzen von Ziersträuchern, Gräsern, Buchsbäumen, Wasserpflanzen, Kugelbäumchen etc.), Rasenarbeiten (Grasschäl- und Fr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs4 Z1;GewO 1994 §348 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0168 1
(hier konnte immerhin zweifelhaft sein, ob die Tätigkeit des
Einpflanzens von in Baumschulen hervorgebrachten und gewonnenen
pflanzlichen Erzeugnissen nicht allenfalls als Nebengewerbe der
Landwirtschaft und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs 4 GewO 1994
angesehen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs4 Z1;GewO 1994 §348 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0168 1
(hier konnte immerhin zweifelhaft sein, ob die Tätigkeit des
Einpflanzens von in Baumschulen hervorgebrachten und gewonnenen
pflanzlichen Erzeugnissen nicht allenfalls als Nebengewerbe der
Landwirtschaft und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs 4 GewO 1994
angesehen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 21. Februar 1991 wurde das Ansuchen des Erstmitbeteiligten um Erteilung der Baubewilligung "für den Teilumbau der bestehenden Wagenremise durch Einbau eines Schlachtraumes, Kühlraum, Arbeitsraum mit Selch, TKV (Regau) u. Keller" auf dem Grundstück Nr. 251 des Grundbuches über die Katastralgemeinde W im wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, daß dieses Vorhaben mit der gegebenen Flächenwidmung "Dorfgebiet" im Sinne de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauRallg;GewO 1973 §2 Abs3 Z2;ROG OÖ 1972 §16 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Schlachtung von Tieren aus eigener Produktion und die Herstellung von Schweinehälften bzw Schweinevierteln sind als Tätigkeiten anzusehen, welche der landwirtschaftlichen Produktion zuzu... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte führt auf Grund eines Pachtvertrages seit 1. Juli 1986 als Pächter der im Miteigentum seiner Eltern stehenden Liegenschaften einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Mit dem Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1983 hatte das Finanzamt den Einheitswert des den Eltern des Mitbeteiligten zugerechneten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit S 376.000,-- festgestellt. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb umfaßte weiters zugepachtete Flächen mit Ei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht50/01 Gewerbeordnung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §30 Abs3 impl;BSVG §2 Abs1 impl;GewO 1973 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Bei § 2 Abs 3 Z 2 GewO 1973 stellt der VwGH nicht auf einen Zusammenhang der Tierhaltung mit der Verwendung eigener Erzeugnisse ab (Hinweis E 29.10.1959, 327/58, VwSlg 5094 A/1959). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 20. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in den Monaten Juli bis September 1989 im Standort X Nr. 31 von ihm gekaufte Schafe für den Weiterverkauf geschlachtet, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Gewerbeberechtigung für das Fleischerhandwerk gewesen zu sein. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 94 Z. 16 GewO 1973 begangen. Gemäß § 366 Abs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §2 Abs1 Z2;GewO 1973 §2 Abs3 Z2;GewO 1973 §2 Abs4;
Rechtssatz: Tätigkeiten, die über das Halten der Nutztiere hinaus dem Zweck der Gewinnung tierischer Erzeugnisse dienen, sind von der Umschreibung des Bereiches der Landwirtschaft und Forstwirtschaft in § 2 Abs 3 Z 2 GewO 1973 nicht erfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...