Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Dr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. Dr. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Nach Durchführung von Ermittlungen wurde der oben genannte Antrag mit dem im
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 09.05.2025, Zl. PotoMo/AF/14-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin übermittelte der Österreichischen Ärztekammer (fortan: belangte Behörde), Referat Internationales, mit E-Mail vom XXXX einen Antrag auf Anerkennung einer EWR-Berufsqualifikation gemäß § 28 iVm § 5 ÄrzteG 1998 betreffend ihre in XXXX erworbene Ausbildung mit der Bitte um positive Erledigung und Eintragung in die Ärzteliste. Diesem Antrag beigelegt war ein Konvolut aus Unterlagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 31.07.2025 wies die Österreichische Ärztekammer den Antrag des Beschwerdeführers vom 11.03.2025 auf Anrechnung von im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten auf die Basisausbildung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 ÄrzteG 1998 iVm § 6 ÄAO 2015 ab und rechnete die im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten nicht an. 1. Mit Bescheid vom 31.07.2025 wies die Österreichische Ärz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit an die Österreichische Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichtetem Vordruck der belangten Behörde („ÖÄK-§14 Antragsformular …“) vom 01.02.2024 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus- oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG, welcher bei der belangten Behörde am 21.02.2024 einlangte. 1. Mit an die Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 12.01.2024, 2023/14/2... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Formularblatt „Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus-oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG“ am 20.03.2022 die Anrechnung von sechs Monaten ihrer Ausbildungszeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 an der Plaza Kliniken Haut.Venen.Allergiezentrum auf die Sonderfach-Grundausbildung und die Anrechnu... mehr lesen...