Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob den zunächst unter B-LNR 7 ausgewiesenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 1107, GB ***** (B-LNR 11 bis 15) die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und den Drittantragsteller. Die restlichen unter dieser B-LNR ausgewiesenen Anteile verblieben bei der Erstantragstellerin. Zugleich wies es den zeitgleich gestellten Antrag auf Einverleibung der Teillöschung der zu C-LNR 6 und 7 zu Gunsten der E***** AG einverleibten Pfa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerinnen 1. Brigitte E*****, 2. B***** Aktiengesellschaft *****, beide vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wegen Löschung und Einverleibung eines Bestandrechts ob der Liegenschaft EZ *****, über den außerord... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin eines 138/4248-Anteils an der EZ 272 *****, der untrennbar mit Wohnungseigentum an W 17 verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.August 2009 verkaufte die durch den Erstantragsteller als ihren Alleingeschäftsführer vertretene Zweitantragstellerin diese Liegenschaft an den Erstantragsteller. Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller ab. Das Rekursgericht bestätigt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 703 KG ***** R***** mit dem Grundstück .268. Sie hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 21. 12. 2006 erworben. Zuvor war dem Grundstück .268 ein Trennstück („Teilstück 1“) des mit Teilungsplan vom 2. 11. 2005 geteilten, der EZ 89 KG R***** inneliegenden, Grundstücks 693/2 zugeschrieben worden. Der nach Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens verstorbene, ursprünglich beklagte Dr. W***** A***** (im Folgen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren aufgrund des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Linz vom 11. August 2006, GZ 40 A 774/05s-20 sowie unter Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ob den der Dipl.-Kfm. M***** B***** grundbücherlich zugeschriebenen 300/1000-Anteilen der EZ 1***** Grundbuch ***** (B-LNR 3) folgende bücherliche Eintragungen: a) Die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller, b) die Einverleibung des Vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: DI Peter G***** ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört (ua) das GST-NR 355/1 LN. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind (ua) eingetragen: sub B-LNR 1g, TZ 4444/1996: Fideikommissarische Substitution zugunsten Leopold G***** geb ***** sub C-LNR 13a, TZ 3382/2000: Pfandurkunde 2000-08-16 Pfandrecht für H***** AG Höchstbetrag 30,000.000,-- sub C-LNR 14a, TZ 2700/2006 Belastungs- und Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem einzigen, 3.959 m2 großen Grundstück Nr 1824/2, das sie mit Mietvertrag vom 20. 10. 2006 an die Zweitantragstellerin vermietete. Unter Vorlage des Mietvertrags vom 20. 10. 2006 und einer Nachtragsvereinbarung vom 7. 3. 2008 beantragen die Antragstellerinnen die Einverleibung des Bestandrechts gemäß Punkt VI. sowie des Vorkaufsrechts gemäß Punkt XVII. je dieses Mietvertrags zugunsten der Zweitantragstelle... mehr lesen...
Begründung: Albert W*****, laut Grundbuch geboren am 9. 11. 1962, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 1085/4, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 103 m², und dem in der Katastralgemeinde ***** gelegenen Grundstück 717/6, Baufläche mit einer Fläche von 494 m², besteht. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 597 m². Zu TZ 211/2007 wurde die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bis 08.02.2008 bewirkt. Im Rang nach dieser Anmerkung ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, welche aus den Grundstücken 521/5, 521/6, 521/27 und 521/30 besteht. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Liegenschaftseigentümer, ihm die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Grundstücke 521/5 und 525/6 zu bewilligen. Beide Vorinstanzen wiesen das Grundbuchsgesuch zur Gänze ab. Gemäß § 94 Abs 1 GBG habe das Grundbuchsgericht ein Ansuchen und dessen Beilagen einer gena... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §3GBG §32 Abs1 litaGBG §32 Abs1 litb, GBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Die Freilassungserklärung (Zustimmungserklärung) eines Pfandgläubigers zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstücks der belasteten Liegenschaft muss eine genaue Angabe des Rechts enthalten. Entscheidungstexte 5 Ob 49/07b Entscheidungstext OGH 20.03.2007 5 Ob 49/07b ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 116 und 159 des Grundbuches *****. Auf der ersten Liegenschaft haften zwei Pfandrechte. Die Antragstellerin begehrt die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 168/1 aus der EZ 116 sowie die Zuschreibung dieses Grundstückes zur EZ 159 und legt dazu Freilassungserklärungen der beiden Pfandgläubiger vor, in denen diese ihre ausdrückliche Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung erklären, allerdings ohne Angabe de... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbEO idF EONov 2000 §138 Abs2EO idF EONov 2000 §208Tir FLG §38
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger erlangt durch den aus den §§ 137 f, 208 EO ableitbaren Schutz- und Sicherungszweck insoweit eine dem einverleibten Pfandgläubiger ähnliche Stellung, als ab der zu seinen Gunsten erfolgten Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens die Absonderung von Teilwald- und Mitgliedschaftsrechten von der in Exekution ... mehr lesen...
Begründung: Monika S***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1456 *****. Im A2-Blatt der EZ 1456 ***** sind folgende (Anteils-)Rechte ersichtlich gemacht: A2-LNR 1: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 2: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „F*****" in EZ 328 A2-LNR 3: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329 A2-LNR 4: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 5: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329. Sub B-L... mehr lesen...
Begründung: Edith D***** ist grundbücherliche Eigentümerin von 39/613 (B-LNr 4), 52/613 (B-LNr 17) und 175/613 (B-LNr 20) Anteilen der Liegenschaft EZ 2205 Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an den Wohnungen Top Nr 5, 6 und 2. Zu B-LNr 17 und B-LNr 20 ist jeweils ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. Der Antragsteller begehrte hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNr 4, B-LNr 17 und 20 die Vormerkung seines Eigentumsrechts unter Vorlage von Anboten zur Ü... mehr lesen...
Norm: Agrarrecht allgAllgGAG §7 Abs1 Z2GBG §32 Abs1 litb
Rechtssatz: Eine Verpfändung der Stammsitzliegenschaft bezieht sich auch auf die Anteilsrechte. Die Übertragung von Anteilsrechten bedarf daher der Zustimmung des Pfandgläubigers im Sinne des § 32 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 66/04y Entscheidungstext OGH 29.10.2004 5 Ob 66/04y 5 Ob 16... mehr lesen...
Begründung: Gerhard und Jaroslava H***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zu A2LNR 1a ist angemerkt "Stammsitzliegenschaft bezüglich eines 1/59 Anteilsrecht an den Liegenschaften EZ 63 und 101 ds KG, EZ 6 *****". Zu CLNR 1a ist ein Pfandrecht zugunsten der B***** Aktiengesellschaft mit einem Höchstbetrag von S 500.000 einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 2. 3. 2002 verkauften Gerhard und Jaroslava H***** zum Kaufpreis von EUR 7.267,28 an Josef und Brig... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbWEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des § 26 Abs 2 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Ents... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbWEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Ebenso wie eine Einverleibungsbewilligung kann auch eine Zustimmung zur Anmerkung nach § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 sowohl in der Urkunde über das Titelgeschäft, in einer besonderen Urkunde oder aber im Grundbuchsgesuch selbst abgegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/... mehr lesen...
Begründung: Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG am gesamten Dachboden der Liegenschaft angemerkt. Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG am ges... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Einverleibungsbegehren mit der
Begründung: ab, der Kaufvertrag weiche in seiner Beschreibung des Kaufgegenstandes vom Grundbuchsstand ab, weshalb das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden nicht begründet erscheine (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG). Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Einverleibungsbegehren mit der
Begründung: ab, der Kaufvertrag weiche in seiner Beschreibung des Kaufgegenstandes vom G... mehr lesen...
Norm: ABGB §433ABGB §484ABGB §486GBG §32 Abs1 litb
Rechtssatz: Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Abs 1 litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrech... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen verweigerten die Verbücherung des der Übergeberin eines Hälfteanteils im Übergabsvertrag Notariatsakt vom 23. November 2000 unter Punkt IV eingeräumten Wohnungsrechtes mit folgender
Begründung: Beide Vorinstanzen verweigerten die Verbücherung des der Übergeberin eines Hälfteanteils im Übergabsvertrag Notariatsakt vom 23. November 2000 unter Punkt römisch IV eingeräumten Wohnungsrechtes mit folgender
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ... mehr lesen...
Begründung: Bei Überreichung des gegenständlichen Eintragungsgesuches war als Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt und das Eigentumsrecht für Günter S*****, geb. *****, vorgemerkt; außerdem war unter C-LNR 1 gegen den vorgemerkten Eigentümer ein Pfandrecht der Republik Österreich für deren Kaufpreisrestforderung von S 897.375,-- eingetragen. Unter Vorlage der den Eigentumserwerb des Günter S***** betreffenden Unb... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litb
Rechtssatz: § 32 Abs 1 lit b GBG verlangt für die Einverleibung von Rechten auf Grund von Privaturkunden eine ausdrückliche Erklärung des Vormanns, dass er in die Einverleibung einwilligt. Das erfordert grundsätzlich auch die namentliche Angabe der Person des Rechtserwerbers, doch genügt es, wenn sich diese völlig eindeutig aus dem Kontext der Erklärung ergibt (vgl 5 Ob 78/90) (hier: Gütergemeinschaftsvertrages der Eheg... mehr lesen...
Begründung: Das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsbegehren der Antragsteller (andere Eintragungen wurden schon vom Erstgericht bewilligt und spielen im Rechtsmittelverfahren keine Rolle mehr) stützt sich auf den Gütergemeinschaftsvertrag vom 28. 11. 2000, der in den hier maßgeblichen Punkten lautet wie folgt: Zweitens: Vereinbarung der Gütergemeinschaft (1) Die Ehegatten, Herr Kurt und Frau Philomena S***** errichten hiemit eine auf die Liegenschaft Einlagezahl ***** be... mehr lesen...