Norm
ABGB §433Rechtssatz
Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Abs 1 litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrechte keine Ausschließung des bisherigen Servitutsberechtigten an der Ausübung der Servitut zu befürchten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116401Im RIS seit
09.05.2002Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017