RS OGH 2002/4/9 5Ob77/02p, 5Ob82/08g, 5Ob235/16v

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Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

ABGB §433
ABGB §484
ABGB §486
GBG §32 Abs1 litb

Rechtssatz

Für die Einverleibung eines Mitbenützungsrechtes ist die Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung) im Sinn des §32 Abs 1 litb GBG und §433 ABGB eines bereits bücherlich einverleibten Mitbenützungsberechtigten nicht erforderlich, solange offenkundig ist, dass beide Mitbenützungsrechte nebeneinander bestehen können und bei gesetzmäßiger Ausübung der jeweiligen Mitbenützungsrechte keine Ausschließung des bisherigen Servitutsberechtigten an der Ausübung der Servitut zu befürchten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116401

Im RIS seit

09.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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