Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
Norm: GBG §31WEG idF 3.WÄG §17 Abs2
Rechtssatz: Eine Beglaubigung der Unterschriften auf der dem Eintragungsbegehren gemäß § 17 Abs 2 WEG zugrundeliegenden Urkunde (hier: Protokoll über die Eigentümerversammlung) ist gemäß Umkehrschluß aus § 31 GBG nicht erforderlich. Auch die Unterschrift auf dem Grundbuchsantrag muß mangels besonderer Vorschriften nicht beglaubigt sein. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §431BIG-Gesetz §2 Abs2GBG §31GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit ... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4GBG §123
Rechtssatz: Mangeln der Vollmacht des Machthabers die Erfordernisse des § 31 GBG, ist der durch die bücherliche Verfügung belastete Machtgeber stets persönlich zu verständigen. Wird die Verständigung unterlassen, beginnt die Frist für einen Rekurs des Machtgebers gegen die die Eintragung bewilligenden Beschluss (§ 123 Abs 1 GBG) nicht zu laufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4GBG §123 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelfrist des § 123 Abs 1 GBG beginnt mangels einer den Vorschriften des § 31 GBG entsprechenden Einschreitervollmacht nicht schon mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Rechtsmittelwerberin, sondern erst mit der gemäß § 119 Z 4 GBG vorgenommenen Zustellung an die Machtgeberin zu laufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin schloß am 21.3.1990 mit dem Eigentümer der oben genannten Liegenschaft einen notariellen Dienstbarkeitsbestellungsvertrag, in dem die Vertragsteile festhielten, sie seien eine Lebensgemeinschaft eingegangen und bewohnten derzeit das Haus R*****, wogegen das Haus R***** 37 wohl eingerichtet, aber nicht bewohnt sei. Unter der Voraussetzung, daß im Zeitpunkt des Ablebens des Liegenschaftseigentümers diese Lebensgemeinschaft noch aufrecht bestehe, vereinb... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §171AußStrG §174 BGBG §31
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die Unterschrift auf einem Erbübereinkommen (Privaturkunde) beglaubigt sein müssen, wenn in die Einantwortungsurkunde darauf gegründete Verbücherungsankündigungen aufgenommen werden sollen, den Formvorschriften des § 171 AußStrG aber nicht entsprochen wurde, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §867GBG §31GBG §31 Abs2GBG §32
Rechtssatz: Sofern ein Bundesland in seiner Eigenschaft als Träger von Privatrechten Urkunden auszustellen hat, durch die seine grundbücherlichen Rechte beschränkt, belastet, aufgegeben oder auf andere Personen übertragen werden sollen, sind sie von den zu seiner Vertretung gemäß der betreffenden Landesverfassung befugten Personen zu fertigen und mit dem Landessiegel zu versehen. Ent... mehr lesen...
Die Antragsteller haben auf Grund einer Quittung und Löschungserklärung vom 18. Juni 1963, die für die zuständige Landesregierung von einem Landesrat unterschrieben und mit dem Siegel des Amtes der Landesregierung versehen ist, um die Löschung eines auf ihrer Liegenschaft zugunsten des Landes Oberösterreich haftenden Pfandrechtes samt den dazugehörigen Anmerkungen angesucht. Das Erstgericht bewilligte die Eintragung, das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Landes Folge und wi... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Eintragung gegen den Machtgeber und ist die den Erfordernissen des § 31 GBG entsprechende Vollmacht des Machthabers dargetan, dann hat die Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an den Machthaber zu geschehen, gleichviel von wem um die grundbücherliche Eintragung angesucht wurde. Die Zustellung an den Machtgeber ist wirkungslos und vermag eine neuerliche Rechtsmittelfrist nicht in Lauf ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. Jänner 1959 verkauften Johann und Katharina K. von der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ. 5 der KG. L. die Grundstücke 1748 Acker und 1749 Weide sowie Teile der Grundstücke Nr. 1818/1, 1819 und 1821 um den Betrag von 48.000 S an Leopold und Aloisia L. Sie erteilten ihre Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung dieser Trennstücke, zur Eröffnung einer neuen Einlage sowie zur Einverleibung des Eigentumsrechtes der Käufer. Der Kaufpreis sollte in der Fä... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §31
Rechtssatz: Wird in einem Vertrag ein Recht unter einer Bedingung eingeräumt und die Zustimmung zur Einverleibung unter dieser Bedingung erteilt, so muss deren Eintritt urkundlich nachgewiesen werden. Wurde die Zahlung des Kaufpreises für die Liegenschaft zur aufschiebenden Bedingung des Kaufvertrages gemacht, dann muss die hierüber ausgestellte Quittung im Sinne des § 31 GBG 1955 beglaubigt werden. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §432ABGB §433ABGB §1425GBG §31GBG §32 Abs1 litb
Rechtssatz: Eine Aufsandungserklärung, die die Einwilligung zur Einverleibung von einer Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig macht, genügt für die Einverleibung nur dann, wenn auch der Eintritt der Bedingung urkundlich, und zwar in der in den §§ 31 und 32 Abs 1 b GBG vorgeschriebenen Form, nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann keinesfalls durch Vorlage v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1075GBG §31
Rechtssatz: Es erscheint begrifflich nicht ausgeschlossen, den ungenützten Ablauf der Frist des § 1075 ABGB schon im Grundbuchsgesuch zur Einverleibung eines neuen Eigentümers nachzuweisen; in diesem Fall muss aber der Inhalt des Angebotes ebenso wie Beginn und ungenützter Ablauf der Frist durch verbücherungsfähige Urkunde nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 25... mehr lesen...
Norm: EO §367GBG §31ZPO §226
Rechtssatz: Weigert sich der Verpflichtete um die Beglaubigung seiner Unterschrift auf einer Urkunde beim Notar oder bei Gericht anzusuchen, dann ist ebenso wie in dem Fall, in dem er sich zur Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nicht bereit findet, auf Einwilligung in die Einverleibung zu klagen. Das auf Grund dieses Begehrens zu fällende Urteil bildet die Grundlage für die Verbücherung. ... mehr lesen...
Die am 14. Juni 1950 in Agram verstorbene Erblasserin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ. X Grundbuch Y. Sie hatte diese Liegenschaft mit demSchenkungsvertrag vom 17. August 1949 ihrer Tochter Alice Z. geschenkt. Der Schenkungsvertrag ist bereits verbüchert. Die Erblasserin war im rechtsgeschäftlichen Verkehr als Partei und im Verfahren zur Verbücherung des Schenkungsvertrages als Antragstellerin durch ihren Schwiegersohn Rudolf Z., Kaufmann in G., vertreten, der sich mit der vom Ch... mehr lesen...
Norm: BeglaubigungsV 21.05.1929 BGBl 1929/75 §5GBG §31ZPO §292
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 5 der V vom 21.05.1929, BGBl 75, handelt es sich um eine instruktionelle Vorschrift hinsichtlich des Inhaltes des Beglaubigungsvermerkes, deren Verletzung jedoch das Erfordernis der Formgültigkeit des Beglaubigungsvermerkes für dessen Wertung als öffentliche Urkunde in keiner Weise berührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §31
Rechtssatz: Ein mit mehreren Käufern abgeschlossener Kaufvertrag über eine Liegenschaft kann auch dann bücherlich einverleibt werden, wenn ihn nur einige dieser Käufer unterschrieben haben. Entscheidungstexte 2 Ob 92/24 Entscheidungstext OGH 13.02.1924 2 Ob 92/24 Veröff: SZ 6/59 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...