Rechtssatz
Es erscheint begrifflich nicht ausgeschlossen, den ungenützten Ablauf der Frist des § 1075 ABGB schon im Grundbuchsgesuch zur Einverleibung eines neuen Eigentümers nachzuweisen; in diesem Fall muss aber der Inhalt des Angebotes ebenso wie Beginn und ungenützter Ablauf der Frist durch verbücherungsfähige Urkunde nachgewiesen werden.Es erscheint begrifflich nicht ausgeschlossen, den ungenützten Ablauf der Frist des Paragraph 1075, ABGB schon im Grundbuchsgesuch zur Einverleibung eines neuen Eigentümers nachzuweisen; in diesem Fall muss aber der Inhalt des Angebotes ebenso wie Beginn und ungenützter Ablauf der Frist durch verbücherungsfähige Urkunde nachgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0024878Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021