Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstelleri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1240 KG Landstraße mit den Grundstücken 244/7 und 244/11 im Ausmaß von insgesamt 772 m2. Grundstücksadresse ist Wien 3., Rasumofskygasse 13 und Geologengasse 6. Das darauf errichtete Haus mit einem Einheitswert von S 581.000 weist drei Stockwerke mit zwei Geschäftslokalen und 14 Wohnungen auf. Eine Realteilung ist "untunlich", weil es sich dabei um ein Miethaus handelt, das zur Gänze den Bestimmunge... mehr lesen...
Norm: ABGB §449 ABGB §451 ABGB §469 GBG §14GBG §17 ABGB § 449 heute ABGB § 449 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 451 heute ABGB § 451 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §469 GBG §14GBG §17 ABGB § 469 heute ABGB § 469 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Die Ausnützung des Ranges einer Höchstbetragshypothek - das Verfügungsrecht des Eigentümers setzt das Erlöschen des Grundverhältnisses voraus; in diesem F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte über Antrag der Antragstellerin nachstehenden Beschluß: "I. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 1281 KG Grinzing haftet ob den dem Franz K***, geboren 6.8.1940, gehörigen 481/2762-Anteilen (B-LNr. 16), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung 6 im Haus 3 untrennbar verbunden ist, zu TZ 1071/78 (C-LNr. 9) das Pfandrecht für die Darlehensforderung im Betrag von S 2,000.000,-- samt 9,75 % Zinsen, 12 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und einer Nebengeb... mehr lesen...
Begründung: Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 II KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 römisch zwei KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 11.3.1986, E 108/83-141, wurden nicht strittige Vorzugsposten von 17.470 S un... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 C ABGB §451 EGBG §14GBG §94 AGBG §94 C ABGB § 451 heute ABGB § 451 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 451 heute ABGB § 451 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11. Februar 1987, der beglaubigten Vollmacht vom 19. Mai 1986 und des erstgerichtlichen Beschlusses vom 21. Mai 1986, TZ 1267/86, ob der Alfons K*** und Katharina K*** allein gehörenden Liegenschaft EZ 55 KG Tannberg 1. im Range der in COZ 21 angemerkten Rangordnung die Einverleibung des Pfandrechtes für den Kredithöchstbetrag von 600.000 S zu seinen Gunsten und 2. im laufenden Rang die ... mehr lesen...
Begründung: Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio S. Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin S*** V***-KÖFLACH für ihre im besten Rang C-LNR 1 bis 3 einverleibten Höchstbetragshypotheken von S 101.250,--, S 243.000,-- und S 54.000,--, das sind zusammen S 398.250,--. zuzuweisen ist. Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio Sitzung ... mehr lesen...
Begründung: Bereits in dem am 6.5.1986 eingelangten Exekutionsantrag beantragte die erstbetreibenden Partei, dem Versteigerungsverfahren das Ergebnis der früheren Schätzung vom 30.8.1985 im Sinn des erstgerichtlichen Beschlusses vom 22.1.1986, E 9082/85, zugrundezulegen und die gleichzeitig vorgelegten Versteigerungsbedingungen zu genehmigen. In diesen wurde unter Punkt 1 der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften EZ 38 und 332 je KG Gleichenberg samt Zubehör mit 8,386.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem Verkehrsunfall vom 24.10.1977 erlitt der Kläger schwere Verletzungen, seine Ehegattin wurde getötet. Sein Betrieb (Gast- und Landwirtschaft) befand sich damals im Aufbau, durch die unfallsbedingte langdauernde Arbeitsunfähigkeit, den Tod der mitarbeitenden Ehegattin sowie den Preisverfall im Weingeschäft geriet der Kläger in finanzielle Schwierigkeiten. Obwohl nicht er, sondern der Lenker eines anderen Fahrzeuges den Unfall verschuldet hatte, konnt... mehr lesen...
Norm: ABGB §449 ABGB §530 GBG §14 ABGB § 449 heute ABGB § 449 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 530 heute ABGB § 530 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten mit einer Hypothekarklage letztlich die Bezahlung von S 249.529,21 s.A. zur ungeteilten Hand bei Exekution in die Liegenschaft EZ ***** der KG ***** Grundbuch Baden. Er brachte vor, er habe Inhaberaktien der Firma Heinz S***** AG am 11. 10. 1976 der Rudolf K***** GesmbH verkauft. Als Kaufpreis sei eine monatliche Leibrente von 1 % der jährlichen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (der Firma Heinz S***** AG), zumindest jedoch S 120... mehr lesen...
Norm: EO 3 EO §17 EO §69 GBG §14 EO § 17 heute EO § 17 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 17 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 69 heute ... mehr lesen...
Norm: GBG §14
Rechtssatz:
Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die grundbücherliche Eintragung einer Wertsicherungsklausel im Hinblick auf § 14 Abs 1 GBG als unzulässig angesehen wird, daß Aufwertungsbeträge durch eine Nebengebührenkaution nicht gesichert werden können, weil sie den Nebengebühren nicht zuzuzählen sind, und daß von der - vom Berufungsgericht zutreffend zitierten - Rechtsprechung ungeachtet von Bedenken d... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 A ABGB §986 D ABGB §1369 ABGB §1415 ABGB §1425 VB ABGB §1426 GBG §14 ABGB § 986 heute ABGB § 986 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 986 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010 ... mehr lesen...
Die aus dem Spruch: ersichtliche Pfandrechtseinverleibung ob der dort näher bezeichneten Liegenschaft des Klägers zugunsten des Beklagten grundet sich auf die Pfandbestellungsurkunde vom 26. September 1974. Diese lautet in ihren wesentlichen Punkten wie folgt: "1. Mit Kaufvertrag vom 2. April 1974 haben Sie (gemeint der Beklagte) von mir (gemeint der Kläger) die Liegenschaft EZ 20 KG L um einen Kaufpreis von einer Millionsiebenhunderttausend erworben. Der gegenständliche Kaufvertrag ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVE EO §210 IVG EO §210 VF EO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §30 EO § 210 heute EO § 210 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 210 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.2000 EO § 210 heute ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Stadtgemeinde K, ist zu 97/112, der Beklagte zu 15/112 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 619 II KG K. Die Liegenschaft ist im verbauten Stadtgebiet gelegen und 12.618 m2 groß; auf dem zur Liegenschaft gehörigen Grundstück 170 befindet sich das abbruchreife dreigeschoßige Wohnhaus T-Weg 5; auf der Liegenschaft befinden sich auch zwei Stallgebäude, der Rest ist Ackerland. Mit vom Amt der Tiroler Landesregierung genehmigten Beschluß des Gemeinderates der Stadt... mehr lesen...
Die Streitteile, geschiedene Ehegatten, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ, 377 II KG K, auf der das Wohnhaus K 267 steht; mit der Liegenschaft sind zwei Geh- und Fahrrechte verbunden. Eine Naturalteilung ist nicht möglich. Die Streitteile, geschiedene Ehegatten, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ, 377 römisch zwei KG K, auf der das Wohnhaus K 267 steht; mit der Liegenschaft sind zwei Geh- und Fahrrechte verbunden. Eine Naturalteilung ist nicht möglich... mehr lesen...
Norm: GBG §14GBG §26
Rechtssatz: Für den Inhalt und Umfang einer Hypothek ist nur die bücherliche Eintragung in Verbindung mit der Grundbuchsurkunde (§ 26 GBG 1955) maßgeblich. Das Pfandrecht besteht demnach nur zugunsten der im Grundbuch eingetragenen Forderung. Dies gilt entsprechend auch für Höchstbetragshypotheken (§ 14 Abs 2 GBG 1955; vgl Bartsch, GBG 7.Auflage 259, NZ 1930,117). Für den Inhalt und Umfang einer Hypothek ist nur di... mehr lesen...
Norm: GBG §14GBG §16
Rechtssatz:
Das für eine Forderung erworbene Pfandrecht kommt auch den Prozeßkosten und Exekutionskosten zu, die aus Anlaß der Sicherstellung und Einbringung der Hypothekarforderung aufgelaufen sind. Zur Sicherstellung aller anderen wegen der eingetragenen Forderung erwachsenden Kosten dient die Nebengebührenkaution.
Entscheidungstexte 5 Ob 240/71 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 D ABGB §1369 GBG §14 ABGB § 986 heute ABGB § 986 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 986 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010 ABGB § 1369 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 C ABGB §530 AGBG §12GBG §14 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABG... mehr lesen...
Der Kläger als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma H & K begehrte die Feststellung, daß 1. der Anspruch des Erstbeklagten und im Falle dessen vorzeitigen Ablebens der Zweitbeklagten auf abgesonderte Befriedigung (§ 11 KO) aus der Liegenschaft EZ 382 KG L für die monatliche Zahlung des Entgeltes (Rente) von 800 S, die im Vertrage vom 10. August 1949 vereinbart worden sei, (nur in der genannten Höhe) bestehe, und 2. der im Vertrag vom 10. August 1949 vereinbarte... mehr lesen...
Nach dreißig gleichlautenden Schuldscheinen und Pfandbestellungsurkunden vom 14. Oktober 1966 erhielt Adolf E. von Leonhard H. dreißig Darlehensbeträge zu je 10.000 S zugezählt. Den Darlehensverbindlichkeiten des Adolf E. trat Cäcilia E. als Bürgin und Zahlerin solidarisch bei. Sie bestellte zur Sicherstellung jedes Darlehens und je einer Nebengebührenkaution von 2000 S die ihr gehörige Liegenschaft EZ. 108 KG. W. als Pfand. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Thaya... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 DGBG §14 ABGB § 986 heute ABGB § 986 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 986 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Die Eintragung einer wertgesicherten Forderun... mehr lesen...
Es wird Exekution durch freiwillige Feilbietung der Liegenschaft EZ. 435 KG. U. geführt. Der betreibende Gläubiger ist zu 34/40 und der Verpflichtete zu 6/40 Eigentümer. Das Erstgericht bestimmte den Schätzwert unangefochten mit 1.235.700 S. Im Punkt II, 2 setzte es den Ausrufspreis mit 495.300 S fest. Zu diesem Betrag kam es dadurch, daß es vom Schätzwert die Gesamtbeträge der einverleibten Höchstbetragshypotheken von 758.400 S abzog. Im Punkt 3 ordnete es an, daß jeder Bieter v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276 EO §352 GBG 1955 §14 AußStrG § 276 gültig von 23.08.1854 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EO § 352 heute EO § 352 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 352... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276 EO §352 GBG 1955 §14 AußStrG § 276 gültig von 23.08.1854 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EO § 352 heute EO § 352 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 352... mehr lesen...