Begründung: 1989 hatte die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden nur mehr: „Beklagte“) dem (mittlerweile geschiedenen) Ehegatten der Klägerin Kredit gewährt. Am 23. September 1991 schlossen die Klägerin und ihr Ehegatte mit der Beklagten einen Pfandbestellungsvertrag, in dem sie dieser an der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 560.000 ATS (= 40.696,79 EUR) zur Sicherstellung aller Forderungen einräumten, die der Bek... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich klagende Verlassenschaft war bücherliche Eigentümerin von vier in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften. Drei dieser Liegenschaften stehen jetzt im Eigentum der nunmehrigen Klägerin als eingeantworteter Anerbin, die vierte Liegenschaft wurde in der Zwischenzeit veräußert. Die Beklagte räumte zwischen 1991 und 1998 der späteren Erblasserin - in einem Fall als Mitschuldnerin mit dem Kreditnehmer J***** R***** - zwei Abstattungskredite und einen Kon... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 59.500 EUR für ehemals im Eigentum des Verpflichteten stehende Liegenschaftsanteile verbunden mit Wohnungseigentum. Auf diesen Liegenschaftsanteilen ist zugunsten des Landes Tirol (der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin) im Lastenblatt ua zu CLNr 5a aufgrund des Schuldscheins vom 18. Mai 1989 sowie der Vorrangseinräumung CLNR 5d und 17b eine Pfandforderung von 10.981.000 ATS samt höchstens 6 % Zinsen, 5 % Verzugs... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §16GBG §17GBG §53
Rechtssatz: Wird bei Ausnutzung einer Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung mit einem Höchstbetrag nur das Kapital einer Festbetragshypothek um eine Nebengebührensicherstellung im Rahmen der Rangordnung, die vertraglichen Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen aber im laufenden Rang einverleibt, genießen zwar die Prozeßkosten und Exekutionskosten den gleichen Rang wie das Kapital nicht... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §89ABGB §449ABGB §451cABGB §469GBG §14
Rechtssatz: Der Gläubiger, dessen Forderungen durch eine Höchstbetragshypothek gesichert sind, ist für den Fall, daß ihm ein Exekutionstitel zur Verfügung steht, nicht verpflichtet, sich im Ramg der bestehenden Höchstbetragshypothek ein Festbetragspfandrecht einverleiben zu lassen. Da selbst bei Zahlung eines dem Höchstbetrag entsprechenden Betrages durch den identen Personalschuldner und Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1422ABGB §1423GBG §14
Rechtssatz: Bei einer betraglich limitierten Kredithypothek werden bei laufendem Kontokorrentkredit durch freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Kreditgeber grundsätzlich nur die gesicherte Forderung oder Gesamtforderung, nicht aber der gesicherte Teil derselben abgestattet und eingeschränkt und der jeweilige Rest der veränderlichen Forderung, soweit er den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1422ABGB §1423GBG §14GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Vor Abwicklung eines durch Höchstbetragshypothek gesicherten Rechtsverhältnisses kommt die Pfandfreistellung der Liegenschaft des Drittpfandbestellers ohne Zustimmung des Gläubigers nicht in Frage; gegen den Willen des Gläubigers gibt es also vor Abwicklung des Rechtsverhältnisses keine Pfandfreilassung der Liegenschaft, ist doch ... mehr lesen...
Begründung: Das Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei wider die verpflichteten Miteigentümer nach § 352 EO die Exekution durch gerichliche Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung. Da die verpflichteten Parteien erklärten, mit den von der betreibenden Partei vorgelegten Versteigerungsbedingungen nicht zur Gänze einverstanden zu sein, fand eine Verhandlung statt, in der die verpflichteten Parteien den Antrag stellten, der betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der durch den Kurator vertretenen Verlassenschaft bewilligte das Titelgericht auf Grund des vollstreckbaren Urteiles vom 13. Mai 1988 zur Durchsetzung des Anspruches auf gerichtliche Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung am 25. Oktober 1988 die Exekution nach dem § 352 EO. Nach dem Buchstand sind Helga B***** und der Verpflichtete je zur Hälfte Eigentümer der zu versteigernden, mit Dienstbarkeiten und Pfandrechten ... mehr lesen...