RS OGH 1968/10/23 5Ob296/68, 3Ob681/82 (3Ob682/82)

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Veröffentlicht am 23.10.1968
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Norm

ABGB §986 D
GBG §14

Rechtssatz

Die Eintragung einer wertgesicherten Forderung in das Grundbuch ist zulässig, wenn der Wertsicherung nach dem Inhalt der Vereinbarung nur obligatorische Wirkung zukommt, die Pfandbestellung aber nur für einen ziffernmäßig bestimmten Betrag erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019256

Dokumentnummer

JJR_19681023_OGH0002_0050OB00296_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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