RS OGH 1979/3/14 3Ob611/78

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Veröffentlicht am 14.03.1979
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Norm

ABGB §986 A
ABGB §986 D
ABGB §1369
ABGB §1415
ABGB §1425 VB
ABGB §1426
GBG §14

Rechtssatz

Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf einen ziffermäßig bestimmten - hypothekarisch sichergestellten - Betrag zuzüglich eines Erhöhungsbetrages auf Grund einer vereinbarten Wertsicherung zu, so bilden Erhöhungsbetrag und Hauptforderung eine einzige und einheitliche Forderung; bei Erlag nur der Hauptforderung weder Anspruch auf Löschungsquittung noch Löschungserklärung, noch rechtmäßiger, schuldbefreiender Gerichtserlag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019216

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0030OB00611_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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