Norm: GBG §126JN §57JN §60 Abs2
Rechtssatz: Nicht die Höhe der zu löschenden Pfandrechte, sondern der Einheitswert der Liegenschaftsanteile ist für die Bewertung des Rekursgerichtes gemäß § 57 JN in Verbindung mit § 60 Abs 2 JN maßgebend, wenn dieser niedriger ist als die sichergestellten Forderungen. Entscheidungstexte 5 Ob 98/93 Entscheidungstext OGH 01.02.1994 5 Ob 98/93 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §13 Abs1 Z1AußStrG nF §14 Abs1 C4DSchG §3 Abs2GBG §126JN §55 Abs1
Rechtssatz: Ersichtlichmachungen nach § 3 Abs. 2 DSchG sind rein vermögensrechtlicher Natur. Sind aber von der Entscheidung des Rekursgerichtes zwei Schutzobjekte auf verschiedenen Liegenschaften betroffen, so bedingt dies getrennte Bewertungsaussprüche. Eine Zusammenrechnung der einzelnen Werte darf nach Maßgabe des § 55 Abs 1 JN (§ 126 Abs 1 GBG iVm § 13 Abs 2 ... mehr lesen...