Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang B***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB in der Fassung BGBl 1974/60 (I) sowie mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er in A***** (I) in der zweiten Hälfte des Jahres 1989 eine unmündige Person zur Unzucht missbraucht, indem er einen Finger in die Scheide seiner am 10. Jänner 1986 geborenen Nichte Mirj... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Artur N***** zu I. der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, zu II. der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60, zu III.1. des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie zu III.2. des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in S***... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Dem Begriff „Zwang" ist grundsätzlich ein weites Verständnis zu unterlegen. Er erstreckt sich auch auf Maßnahmen zur Personenfahndung im Sinn des § 167 Z 1 StPO, ohne dass zwischen einer staatsanwaltschaftlichen und einer - auch nach der neuen Rechtslage möglichen (vergleiche § 210 Abs 3 erster Satz StPO) - gerichtlichen Anordnung unterschieden wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die vom Gericht angeordnete Fahndungsmaßnahme gegen einen bestimmten Täter wegen einer bestimmten Tat - sei es nach altem Recht oder nach § 210 Abs 3 StPO - ist ein verjährungshemmender Umstand im Sinn von § 58 Abs 3 Z 2 dritter Fall StGB mit Wirkung ab deren konkreter Umsetzung durch die Polizei (arg: „Ausübung"), bei „Altfällen" allerdings erst ab 1. Jänner 2008. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist nach dem zweiten Fall des § 58 Abs 3 Z 2 StGB wird bereits mit der Anordnung gehemmt. Entscheidungstexte 11 Os 170/08x Entscheidungstext OGH 16.12.2008 11 Os 170/08x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124385 Zuletzt ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Dem Begriff „Zwang" ist grundsätzlich ein weites Verständnis zu unterlegen. Er erstreckt sich auch auf Maßnahmen zur Personenfahndung im Sinn des § 167 Z 1 StPO, ohne dass zwischen einer staatsanwaltschaftlichen und einer - auch nach der neuen Rechtslage möglichen (vergleiche § 210 Abs 3 erster Satz StPO) - gerichtlichen Anordnung unterschieden wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die vom Gericht angeordnete Fahndungsmaßnahme gegen einen bestimmten Täter wegen einer bestimmten Tat - sei es nach altem Recht oder nach § 210 Abs 3 StPO - ist ein verjährungshemmender Umstand im Sinn von § 58 Abs 3 Z 2 dritter Fall StGB mit Wirkung ab deren konkreter Umsetzung durch die Polizei (arg: „Ausübung"), bei „Altfällen" allerdings erst ab 1. Jänner 2008. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist nach dem zweiten Fall des § 58 Abs 3 Z 2 StGB wird bereits mit der Anordnung gehemmt. Entscheidungstexte 11 Os 170/08x Entscheidungstext OGH 16.12.2008 11 Os 170/08x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124385 Zuletzt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (A/1), des beim Versuch nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/2) sowie zweier teils beim Versuch nach § 15 StGB verbliebener Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B/1 und 2) schuldig erkannt. Danach hat er in M***** im ... mehr lesen...
Norm: StGB §§58 Abs3 Z21. 61
Rechtssatz: Die Frage der Verjährung ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen, sofern die im Tatzeitpunkt geltende nicht günstiger war. Nichts anderes gilt für die Fortlaufshemmung. Fahndungsmaßnahmen des Gerichtes - hier die Ausforschung zur Aufenthaltsermittlung - wirken nicht verjährungshemmend. Entscheidungstexte 7 Bl 95/08a... mehr lesen...
Begründung: Das seit 27.11.2001 beim Bezirksgericht Spittal/Drau gegen ***** wegen des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB anhängige Strafverfahren stellte das Erstgericht am 25.6.2008 nach § 451 Abs 2 StPO mit der
Begründung: ein, dass die nach dem Strafantrag am 19.07.2001 begangenen Taten des Angeklagten verjährt seien. Das seit 27.11.2001 beim Bezirksgericht Spittal/Drau gegen ***** wegen des Vergehens (richtig: der Vergehen) ... mehr lesen...
Gründe: Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde zu 7 NSt 29/06t ein Strafverfahren gegen Mag. Manfred P***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts nach § 303 StGB geführt, weil er als Richter in der Strafsache AZ 2 U 28/05b des Bezirksgerichts Feldkirchen Helmut M***** durch gesetzwidrige Entziehung der persönlichen Freiheit zwischen 11. Dezember 2005 und 12. Dezember 2005 in seinen Rechten geschädigt habe. Bei der Staatsanw... mehr lesen...
Gründe: Zum AZ 30 Ur 78/04i wurden beim Landesgericht Innsbruck auf Grund einer Anzeige des Mag. Andreas Ge***** vom 15. Jänner 2004, die sich im Wesentlichen auf Vorgänge im Zusammenhang mit der im Verfahren AZ 38 Ur 264/03z dieses Gerichtes (ua wegen des Verdachts des Betrugs sowie der Brandstiftung zum Nachteil der T***** GmbH) erfolgten Verhaftung des Anzeigers am 6. Dezember 2003 in Igls bezieht (ON 2), beginnend mit 6. April 2004 (AV-Bogen S l) gerichtliche Vorerhebungen gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Yusuf D***** mehrerer Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242 (I./1./ bis 3./) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (II./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Yusuf D***** mehrerer Verbrechen der Vergewaltigung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** und Ismail Ö***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A/I), der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142, 143 zweiter Fall StGB (A/II) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** ... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Ilhan H*****, Mevlüt H***** und Rahime H***** wurden mit am 11. Februar 1998 in Rechtskraft erwachsenem (ON 43), auch weitere Schuldsprüche sowie einen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 23. Mai 1997 (ON 31) - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 schuldig erkannt. Dem auf diesen Schuldspruch bezogenen, auf ein Erkenntnis des E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Teilfreisprüche beinhaltenden Urteil wurde Herta Sch***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen als Beitragstäterin nach §§ 12 dritter Fall, 207 Abs 1 StGB aF, der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen als Beitragstäterin nach §§ 12 dritter Fall, 207 Abs 1 StGB sowie des Verbrechens (richtig der Verbrechen) der Kuppelei nach § 213 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräft... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 11. Februar 1998 in Rechtskraft erwachsenen (ON 43), auch weitere Schuldsprüche sowie einen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 23. Mai 1997 (ON 31) wurden die Angeklagten Ilhan H*****, Mevlüt H*****, Rahime H***** und Mustafa H***** - soweit für das Erneuerungsverfahren von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 schuldig erkannt (I). Mit dem am 11. Februar 1998 in Rechtskra... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs2StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Zeit der Gerichtsanhängigkeit wegen einer Nachtat (iSd § 58 Abs 2 StGB) hindert den Fortlauf der Verjährungsfrist nicht. Entscheidungstexte 14 Os 5/06a Entscheidungstext OGH 17.02.2006 14 Os 5/06a 15 Os 130/07t Entscheidungstext OGH 17.12.2007 15 Os 130/07t Vgl; Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in gekürzter Form (§§ 488 Z 7, 458 Abs 3 StPO) ausgefertigten Urteil der Einzelrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. Juni 2005, GZ 074 Hv 22/04b-44, wurde Stephane L***** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er im Jahr 1999 eine gefälschte Urkunde, nämlich eine selbst angefertigte und unterfertigte Bestätigung vom 28. Juni 1999 über seine Anstellung bei der D***** GmbH bei der Wiener Gebietskrankenkass... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs2StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Zeit der Gerichtsanhängigkeit wegen einer Nachtat (iSd § 58 Abs 2 StGB) hindert den Fortlauf der Verjährungsfrist nicht. Entscheidungstexte 14 Os 5/06a Entscheidungstext OGH 17.02.2006 14 Os 5/06a 15 Os 130/07t Entscheidungstext OGH 17.12.2007 15 Os 130/07t Vgl; Bei... mehr lesen...
Gründe: Johann G***** wurde der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF schuldig erkannt, weil er in mehrfachen Angriffen zu nicht mehr bekannten Zeitpunkten von „ca 1993 bis ca 1996" in Unterbergla eine unmündige Person auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht missbraucht hat, indem er die Scheide der am 18. August 1985 geborenen Isabella H***** mit seinen Fingern penetrierte. Johann G***** wurde der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch (richtig: gemäß § 336 StPO) enthält, wurde der Angeklagte Manfred S***** „im Sinne der Fragen an die Geschworenen nach §§ 201 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (Verbrechen der Notzucht), 201 Abs 2 und Abs 3, zweiter Deliktsfall StGB, idF BGBl 1989/242, teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches (§ 15 StGB) (Verbrechen der Vergewaltigung), 204 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 teilweise in der Entwickl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins und Absatz 3, erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Klosterneuburg und Wien in der Zeit von ca 1988 bis etwa 1993 in einer Vielzahl von Angriffen außer dem Fa... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §281 Abs1 Z8 CaStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Frage, welche Tat(en) eine nach § 92 StPO getroffene Einleitungsverfügung des Untersuchungsrichters umfasst, ist nach den selben Regeln zu lösen, welche für die unter dem Gesichtspunkt des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO zu lösende Problematik gelten, welcher Gegenstand vom Ankläger der tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung durch das... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §281 Abs1 Z8 CaStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Frage, welche Tat(en) eine nach § 92 StPO getroffene Einleitungsverfügung des Untersuchungsrichters umfasst, ist nach den selben Regeln zu lösen, welche für die unter dem Gesichtspunkt des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 8 StPO zu lösende Problematik gelten, welcher Gegenstand vom Ankläger der tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung durch das... mehr lesen...
Gründe: In der Ausgabe der Wochenzeitung "B*****" vom 30. Oktober 2002 wurde unter dem Titel "'Schlagender' Schuldirektor a. D. Josef W***** klagte die Mutter eines Schülers und verlor - VS-Skandal M*****: Statt übler Nachrede gab's klares Urteil!" mit Bezug auf ein zuvor eingestelltes Disziplinarverfahren gegen den früheren Direktor der Volksschule M***** vom Ausgang eines von diesem angestrengten Zivilprozesses berichtet. Die Richterin sei nach einem umfangreichen Beweisverfahren ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rupert M***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall und Abs 2 erster Fall StGB aF (I.) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB (II.), nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG 1986 (III.) und nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG 1996 (IV.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rupert M***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz ... mehr lesen...
Gründe: Wegen des Vorwurfes, am 6. Mai 2000 einen Betrug begangen zu haben, legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Feldkirch Angelika R***** ein infolge Schadensgutmachung nur die Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 2.000,- S betreffendes Diversionsangebot nach § 90c Abs 4 StPO vor, das am 18. April 2001 zugestellt wurde (S 3 in den Akten 18 U 208/01t des Bezirksgerichtes Feldkirch). Wegen des Vorwurfes, am 6. Mai 2000 einen Betrug begangen zu haben, legte der Bezirksanwalt... mehr lesen...