Norm
StGB §58 Abs3 Z2Rechtssatz
Die Verjährungsfrist nach dem zweiten Fall des § 58 Abs 3 Z 2 StGB wird bereits mit der Anordnung gehemmt.Die Verjährungsfrist nach dem zweiten Fall des Paragraph 58, Absatz 3, Ziffer 2, StGB wird bereits mit der Anordnung gehemmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124385Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009