Norm: StGB §34 Z14
Rechtssatz: Anerkenntnis des Ersatzanspruches des Geschädigten noch kein Milderungsgrund. Entscheidungstexte 10 Os 216/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 10 Os 216/70 10 Os 131/72 Entscheidungstext OGH 29.09.1972 10 Os 131/72 10 Os 152/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z14
Rechtssatz: Anerkenntnis des Ersatzanspruches des Geschädigten noch kein Milderungsgrund. Entscheidungstexte 10 Os 216/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 10 Os 216/70 10 Os 131/72 Entscheidungstext OGH 29.09.1972 10 Os 131/72 10 Os 152/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z14
Rechtssatz: Bei Vermögensdelikten, insbesondere beim Verbrechen des Diebstahls, bildet die nachträgliche Gutmachung des durch die Tat bewirkten Schadens einen bei der Strafbemessung regelmäßig zu berücksichtigenden Milderungsgrund. Es wäre rechtlich verfehlt, aus den Bestimmungen der §§ 46 lit g und 47 lit c StG (nunmehr § 34 StGB) den (Umkehrschluß) Schluß zu ziehen, daß eine teilweise ohne Zutun des Täters erfolgte Schadens... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z14
Rechtssatz: Bei Vermögensdelikten, insbesondere beim Verbrechen des Diebstahls, bildet die nachträgliche Gutmachung des durch die Tat bewirkten Schadens einen bei der Strafbemessung regelmäßig zu berücksichtigenden Milderungsgrund. Es wäre rechtlich verfehlt, aus den Bestimmungen der §§ 46 lit g und 47 lit c StG (nunmehr § 34 StGB) den (Umkehrschluß) Schluß zu ziehen, daß eine teilweise ohne Zutun des Täters erfolgte Schadens... mehr lesen...
Norm: StGB §34
Rechtssatz: Strafbemessung unter Berücksichtigung des Umstandes, daß den Verurteilten eine Freiheitsstrafe infolge seines schlechten Gesundheitszustandes härter trifft. Entscheidungstexte 11 Os 142/69 Entscheidungstext OGH 03.12.1970 11 Os 142/69 10 Os 94/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 10 Os 94/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17
Rechtssatz: Ein Geständnis ist nur dann ein ins Gewicht fallender Milderungsgrund, wenn es sich auf Umstände bezieht, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind, und dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes wesentlich erleichtert, sowie wenn daraus Schuldeinsicht erkennbar ist. Entscheidungstexte 12 Os 76/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 12 Os 76/70 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17
Rechtssatz: Ein Geständnis ist nur dann ein ins Gewicht fallender Milderungsgrund, wenn es sich auf Umstände bezieht, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind, und dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes wesentlich erleichtert, sowie wenn daraus Schuldeinsicht erkennbar ist. Entscheidungstexte 12 Os 76/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 12 Os 76/70 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z1
Rechtssatz: Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 207/70 Entscheidungstext OGH 27.01.1970 12 Os 207/70 10 Os 153/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 10 Os 153/71 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z1
Rechtssatz: Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 207/70 Entscheidungstext OGH 27.01.1970 12 Os 207/70 10 Os 153/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 10 Os 153/71 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §34
Rechtssatz: Wenn jemand seinen Dienstgeber bestiehlt, begeht er das qualifizierte Verbrechen eines Dienstdiebstahles und es kann einem solchen Täter nicht anderseits als mildernd angerechnet werden, daß er die Diebstähle an Vermögenswerten seines Dienstgebers verübte, zu denen er leichter als ein Fremder Zutritt hatte. Entscheidungstexte 12 Os 56/69 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §36
Rechtssatz: Mildernder Umstand, daß der Angeklagte erst drei Monate vor der Tat die Altersgrenze des § 52 StG (nunmehr § 36 StGB) überschritten hatte. Entscheidungstexte 12 Os 236/68 Entscheidungstext OGH 17.01.1969 12 Os 236/68 Veröff: SSt 40/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:R... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z1StGB §36
Rechtssatz: Das Alter des Angeklagten unter zwanzig Jahren kann als mildernder Umstand nicht gesondert gewertet werden, wenn ohnehin die Bestimmung des § 52 StG (nunmehr § 36 StGB) zum Zuge kam. Entscheidungstexte 9 Os 169/66 Entscheidungstext OGH 08.11.1966 9 Os 169/66 13 Os 41/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z1StGB §36
Rechtssatz: Das Alter des Angeklagten unter zwanzig Jahren kann als mildernder Umstand nicht gesondert gewertet werden, wenn ohnehin die Bestimmung des § 52 StG (nunmehr § 36 StGB) zum Zuge kam. Entscheidungstexte 9 Os 169/66 Entscheidungstext OGH 08.11.1966 9 Os 169/66 13 Os 41/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z2
Rechtssatz: Daß ein (unbescholtener) Angeklagter durch längere Zeit strafbare Handlungen beging, läßt ihn des Milderungsgrundes des untadeligen Wandels nicht verlustig gehen. Entscheidungstexte 9 Os 37/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 9 Os 37/66 12 Os 131/83 Entscheidungstext OGH 01.12.1983 12 Os 131/83 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z2
Rechtssatz: Daß ein (unbescholtener) Angeklagter durch längere Zeit strafbare Handlungen beging, läßt ihn des Milderungsgrundes des untadeligen Wandels nicht verlustig gehen. Entscheidungstexte 9 Os 37/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 9 Os 37/66 12 Os 131/83 Entscheidungstext OGH 01.12.1983 12 Os 131/83 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34
Rechtssatz: Sorgepflicht stellt nur dann einen Milderungsgrund dar, wenn ihr der Täter aus Not nicht nachkommen konnte und dies der einzige Beweggrund für seine Straftat gewesen ist. Entscheidungstexte 9 Os 17/66 Entscheidungstext OGH 10.03.1966 9 Os 17/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17
Rechtssatz: Als mildernder Umstand ist ein in der Folge widerrufenes Geständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, zu werten. Entscheidungstexte 11 Os 165/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 11 Os 165/64 Veröff: SSt 35/51 = RZ 1964,214 12 Os 24/71 Entscheidungstext OGH 04.03.1971 12 Os 24/71 Bei... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17
Rechtssatz: Als mildernder Umstand ist ein in der Folge widerrufenes Geständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, zu werten. Entscheidungstexte 11 Os 165/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 11 Os 165/64 Veröff: SSt 35/51 = RZ 1964,214 12 Os 24/71 Entscheidungstext OGH 04.03.1971 12 Os 24/71 Bei... mehr lesen...
Norm: StGB §34
Rechtssatz: Eigene schwere Verletzung bei Unfall. Entscheidungstexte 5 Os 571/56 Entscheidungstext OGH 05.10.1956 5 Os 571/56 Veröff: EvBl 1957/12 S 18 13 Os 172/73 Entscheidungstext OGH 01.03.1974 13 Os 172/73 Vgl auch; Beisatz: Auch eine selbstverschuldete schwere Verletzung (hier durch Schüsse von Genda... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17StPO §265a
Rechtssatz: Ein Geständnis des Tatsächlichen stellt keinen Milderungsgrund dar. Entscheidungstexte 5 Os 714/51 Entscheidungstext OGH 27.09.1951 5 Os 714/51 Veröff: EvBl 1952/92 S 130 5 Os 302/54 Entscheidungstext OGH 01.06.1954 5 Os 302/54 9 Os 239/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z17StPO §265a
Rechtssatz: Ein Geständnis des Tatsächlichen stellt keinen Milderungsgrund dar. Entscheidungstexte 5 Os 714/51 Entscheidungstext OGH 27.09.1951 5 Os 714/51 Veröff: EvBl 1952/92 S 130 5 Os 302/54 Entscheidungstext OGH 01.06.1954 5 Os 302/54 9 Os 239/59 Entschei... mehr lesen...