RS OGH 1969/6/25 12Os56/69, 10Os84/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1969
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Norm

StGB §34

Rechtssatz

Wenn jemand seinen Dienstgeber bestiehlt, begeht er das qualifizierte Verbrechen eines Dienstdiebstahles und es kann einem solchen Täter nicht anderseits als mildernd angerechnet werden, daß er die Diebstähle an Vermögenswerten seines Dienstgebers verübte, zu denen er leichter als ein Fremder Zutritt hatte.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 56/69
    Entscheidungstext OGH 25.06.1969 12 Os 56/69
  • 10 Os 84/76
    Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 84/76

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0091136

Dokumentnummer

JJR_19690625_OGH0002_0120OS00056_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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