Norm: StPO §202RDG §57StGB §302
Rechtssatz: Eine Absprache zwischen Richter und Verteidiger über zahlenmäßig determinierte Auswirkungen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf die über diesen zu verhängende Strafe, die sich bereits vom Ansatz her mit den auf eine mögliche Diversion gerichteten, gesetzlich determinierten Verfahrensschritten nicht vergleichen lässt, ist schon wegen des ersichtlichen Verstoßes gegen § 202 erster und zweiter Fall... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4StGB §302KFG §57a
Rechtssatz: Der zur Ausstellung eines Gutachtens nach § 57a Abs 4 KFG Befugte ist Beamter iS des § 302 StGB. Um strafbar zu sein, muss der Täter (§ 12 StGB) auch hinsichtlich des normativen Tatbestandsmerkmals "Beamter" vorsätzlich handeln, also Bedeutungskenntnis (§ 5 Abs 1 StGB) haben. Dazu genügt es, dass er zumindest in laienhafter Weise den sozialen Sinngehalt des § 74 Abs 1 Z 4 StGB, mithin erkennt,... mehr lesen...
Norm: StGB §302StPO §24 AStPO §78StPO §84 Abs1 AStPO §84 Abs3 A
Rechtssatz: Ein Exekutivorgan der Sicherheitsbehörde ist verpflichtet, ihm amtlich, dh in seinem gesetzmäßigen Wirkungsbereich bekannt gewordenes strafrechtlich relevantes Verhalten (soweit es sich nicht um bloße Privatanklagedelikte handelt), dem Leiter seines Amtes zu melden, damit dieser die Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder den Untersuchungsrichter erstatte. Zu einer unmit... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Vom Willen, den Staat an seinem (konkreten) Recht auf deren ausschließlich dienstliche Verwendung zu schädigen, getragener Missbrauch der einem militärischen Vorgesetzten gegenüber unterstellten Soldaten zustehenden Befehlsgewalt begründet bei Anordnung privater Dienstleistungen Strafbarkeit nach § 302 StGB, weil auch eine unzuständige Person (§ 7 Abs 5 Z 1 ADV) Vorgesetzter iS der Begriffsbestimmung des § 2 Z 5 ADV ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Ebenso wie privat erworbenes Wissen einen Beamten nicht zu amtlicher Tätigkeit verpflichtet (weil der Staat darauf kein Recht hat), wird umgekehrt die nur für dienstliche Belange bestehende rechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) und jenes auf Verschwiegenheit von bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen (§ 9 KAG) zu durchbrechen, ohne dienstliche Rechtf... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Amtsmissbrauch eines Polizeibeamten durch rechtswidrige Festnahme einer Radfahrerin, die danach ihre ebenfalls auf einem Fahrrad in ihrer Begleitung befindlichen unmündigen Kinder unbeaufsichtigt lassen musste. Schädigung am Recht der Frau auf persönliche Freiheit (mit ausführlicher Erörterung der bezüglichen Rechtsvorschriften), am Recht auf Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder sowie der Repbulik Österreich an ih... mehr lesen...