RS OGH 2000/12/12 11Os122/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2000
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Norm

StGB §302

Rechtssatz

Amtsmissbrauch eines Polizeibeamten durch rechtswidrige Festnahme einer Radfahrerin, die danach ihre ebenfalls auf einem Fahrrad in ihrer Begleitung befindlichen unmündigen Kinder unbeaufsichtigt lassen musste. Schädigung am Recht der Frau auf persönliche Freiheit (mit ausführlicher Erörterung der bezüglichen Rechtsvorschriften), am Recht auf Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder sowie der Repbulik Österreich an ihrem Recht auf Ausschluss von Kindern unter 12 Jahren ohne Aufsichtsperson als Radfahrer vom öffentlichen Verkehr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114522

Dokumentnummer

JJR_20001212_OGH0002_0110OS00122_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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