Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z5aStPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Zieht die verfehlte rechtliche Beurteilung einer von mehreren gleichartigen schadens- oder wertqualifizierten Taten weder einen Freispruch von dieser Tat noch eine Veränderung der nach § 29 StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach sich, entzieht sie sich der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde. Sie kann aber mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahru... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §29StGB §84 Abs3
Rechtssatz: § 31 StGB soll lediglich eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen trotz Sanktionierungsmöglichkeit in einem einzigen entschieden wurde. Diese Bestimmung erlaubt nicht, Sachverhaltselemente aus dem Vorurteil zur
Begründung: der Strafbarkeit oder einer Qualifikation (etwa iS einer Zusammenrechnung nach § 29 StGB oder nach § ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §29StGB §147 Abs3StPO §281 Abs1 Z11 2.Fall
Rechtssatz: Die vom Gesetz für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten Folgen müssen sich aus einer einzigen Prognosetat ergeben. Der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB findet dabei keine Anwendung. Sind mehrere Prognosetaten zu befürchten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, so leidet di... mehr lesen...