Norm
StGB §29Rechtssatz
Zieht die verfehlte rechtliche Beurteilung einer von mehreren gleichartigen schadens- oder wertqualifizierten Taten weder einen Freispruch von dieser Tat noch eine Veränderung der nach § 29 StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach sich, entzieht sie sich der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde. Sie kann aber mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden.Zieht die verfehlte rechtliche Beurteilung einer von mehreren gleichartigen schadens- oder wertqualifizierten Taten weder einen Freispruch von dieser Tat noch eine Veränderung der nach Paragraph 29, StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach sich, entzieht sie sich der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde. Sie kann aber mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte