RS OGH 2021/3/9 13Os134/05p, 13Os54/10f, 20Ds11/20b

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Veröffentlicht am 18.01.2006
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Rechtssatz

§ 31 StGB soll lediglich eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen trotz Sanktionierungsmöglichkeit in einem einzigen entschieden wurde. Diese Bestimmung erlaubt nicht, Sachverhaltselemente aus dem Vorurteil zur Begründung der Strafbarkeit oder einer Qualifikation (etwa iS einer Zusammenrechnung nach § 29 StGB oder nach § 84 Abs 3 StGB) heranzuziehen.Paragraph 31, StGB soll lediglich eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen trotz Sanktionierungsmöglichkeit in einem einzigen entschieden wurde. Diese Bestimmung erlaubt nicht, Sachverhaltselemente aus dem Vorurteil zur Begründung der Strafbarkeit oder einer Qualifikation (etwa iS einer Zusammenrechnung nach Paragraph 29, StGB oder nach Paragraph 84, Absatz 3, StGB) heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120469

Im RIS seit

17.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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