Norm: StGB §28StGB §127StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Die Unterdrückung von Kfz?Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar. Entscheidungstexte 11 Os 8/19i Entscheidungstext OGH 02.04.2019 11 Os 8/19i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ervin R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er (1) am 7. Oktober 2010 in L***** im einverständlichen Zusammenwirken mit Edyta H***** Verfügungsberechtigten einer V***** Filiale durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben 10.370 Euro Bargeld mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz abgenötigt, indem E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Martin E***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I./), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 15 StGB (II./1./ und III./2./) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II./2./), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (II./3./) und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (III./1./) schuld... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Patrick E***** mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (A), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (B) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er (A) vom 7. Oktober 2008 bis zum 14. Juni 2009 wiederholt vorschriftswidrig Cannabis erworben und besessen, (B) von der Jahres... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 20. Februar 2006 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 15. Februar 2006, GZ 163 Hv 8/06a-52, wurden der am 1. November 1986 geborene Dimitri T***** und der am 21. Jänner 1989 geborene Dalibor B***** des Verbrechens des Raubes nach (auch zu T***** richtig:) § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (A), des (richtig: versuchten [§ 15 StGB]) Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (B) und des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Levani K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 erster Satz erster Fall, zweiter Satz erster Fall StGB (Punkt I 1, 3-7 des Urteilssatzes) und des Vergehens (richtig: der Vergehen, vgl 13 Os 53/06b) der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch Freisprüche, die Verweisung von Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg und einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 5. Dezember 2005, GZ 72 Hv 195/05f-29, wurde Christian A***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (I/A und B), (konkret:) dreier Vergehen (richtig: Verbrechen) der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 25. Oktober 2005, GZ 034 Hv 138/05v-75, wurde Günther P***** der Verbrechen der Geldfälschung nach § 232 Abs 1 erster Fall StGB (A.1.) sowie wegen der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (A.2.), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B.1.), der Erschleichung einer Leistung nach § 149 Abs 1 erster Fall StGB (B.2.), der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z7StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtserheblichkeit einer Urkunde im Sinne des § 74 Abs 1 Z 7 StGB ist nicht vom Beweiswillen des Ausstellers abhängig, sondern eine der Urkunde objektiv anhaftende Eigenschaft. Ob sie im Einzelfall vorliegt, ist an Hand der für den Urkundenbegriff maßgeblichen Kriterien und Auslegungsgrundsätze zu ermitteln. Dabei genügt es nicht nur den Wortlaut der Schrift nach darin allenfalls zum Ausdruc... mehr lesen...
Gründe: Laut Anzeige des Gendarmeriepostens Wolfsberg im Schwarzautal vom 30. Juni 2004 ist Gerhard R***** verdächtig, am 15. Juni 2004 im Gemeindeamt Hainsdorf im Schwarzautal eine an ihn gerichtete, bereits mit der schriftlichen Empfangsbestätigung seines Vaters Josef R***** versehene schriftliche Vorladung vom selben Tag (zu einer zwecks vereinfachter Erledigung eines Verbesserungsauftrages für den 28. Juni 2004, 17.00 Uhr anberaumten Besprechung mit dem Bürgermeister und einem B... mehr lesen...
Norm: StGB §229 Abs1, §127
Rechtssatz: Kennzeichen für KFZ sind mangels Wertträgerqualität kein taugliches Objekt eines Deliktes gegen fremdes Vermögen und daher ausschliesslich als Urkunde Gegenstand der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. Entscheidungstexte 6 Bs 240/05b Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.07.2005 6 Bs 240/05b ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 37-jährige Dragoslav A***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I.) und der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (II.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Eveline W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (I.), der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (II.) und nach § 241e Abs 3 StGB (III.) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 (erster Satz) StGB (IV.) und der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (V.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens (gemeint: der Vergehen, 15 Os 176/03) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 15,, 127, 128 Absatz 2,, 129 Ziffer eins, StGB (A) und des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Romulus A***** und Ioan S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (richtig - vgl Kirchbacher/Presslauer in WK2 § 148 Rz 10) gewerbsmäßig schweren Diebstahls als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 (richtig:) zweiter und dritter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Romulus A***** und Ioan S***** des Verbrechens des teil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Felix F*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren relevant, des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14. Februar 2003 in Wien Urkunden, über die er nicht verfügen durfte, nämlich die Bankomatkarte der Tanja R***** mit dem Vorsatz unterdrückt hatte, zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechts... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Gheorghe Dumitru C***** der Verbrechen (A) der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 2 Z 1 erster Fall und Abs 4 StGB, (B/1) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1, Abs 2 Z 2 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (B/2/a und b) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (C/2) der schweren Nötigung nac... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §229 Abs1StGB §241e Abs1StGB §241e Abs3StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Tatobjekt des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB ist jede einzelne Urkunde, über die der Täter nicht oder nicht allein verfügen darf. Für ein Begriffsverständnis als Gesamtmenge der durch die eine tatbestandliche Handlungseinheit erfassten Gegenstände besteht im Fall des § 229 Abs 1 StGB keine Grundlage. Werden d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Brahim A***** (jeweils) (richtig:) der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (A./I./ bis VI./) und des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B./1./ bis 5./) sowie (richtig:) der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach (richtig:) § 229 Abs 1 StGB (C./I./, II./) schuldig erkannt. Demnach hat Brahim A***** in Wien Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Te... mehr lesen...
Gründe: Franz W***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßigen schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 12 dritter Fall, 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 bis 3, 130 zweiter Satz (erster und zweiter Fall) und 15 StGB (A/II/1), Valter K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßigen schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 bis 3, 130 zweiter Satz (erster und zweiter Fall) und ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z7StGB §223StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Bankomatkarten sind aus der Sicht des Obersten Gerichtshofes als Urkunden anzusehen. Die Urkundenqualität einer Bankomatkarte folgt schon daraus, dass die ausgebende Bank als unverwechselbar erkennbarer Aussteller derselben fungiert und mit dieser Karte erklärt, dass der (berechtigte) Inhaber insbesondere bestimmte Leistungen des Kartenausstellers in Anspruch nehmen kann (Beweisfunktion ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche des Stefan F***** und des Alois H***** sowie Teilfreisprüche sämtlicher Angeklagten umfassenden Urteil wurde Adolf Hermann R***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (A 1) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B 3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche des Stefan F***** und des Alois H***** sowie Teilfreisprüc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochten gebliebenen Schuldspruch des Angeklagten Daniel W***** enthält, wurde der Angeklagte Dieter F***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten "gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch" nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 erster und vierter Fall und 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB (III) sowie des Vergehe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ljubomir I***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (A) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ljubomir I***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 erster Fall StGB (A) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt... mehr lesen...
Norm: StGB §127StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Pfandscheine des Dorotheums sind (soferne sie nicht gesperrt sind) Wertträger und können daher Gegenstand eines Diebstahls sein. Eine zusätzliche Beurteilung deren Wegnahme als Urkundenunterdrückung kommt nicht in Betracht (Scheinkonkurrenz). Entscheidungstexte 14 Os 23/98 Entscheidungstext OGH 31.03.1998 14 Os 23/98 ... mehr lesen...
Gründe: Theodor V***** wurde zugleich mit dem Angeklagten Karl M*****, dessen Urteil nach Verkündung sogleich in Rechtskraft erwachsen ist, - teilweise abweichend von der wider ihn erhobenen Anklage (ON 40) - der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (A.I.1.) und des teils vollendeten, teils versuchten "gewerbsmäßigen" schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 (zu ergänzen: zweiter Fall), 146, 147 Abs 1 Z 1 (erster Fall) und Abs 2, "148 2.Fall" u... mehr lesen...
Norm: StGB §135StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Urkunden kommen nur dann als Objekt einer dauernden Sachentziehung in Betracht, wenn sie vollständige Wertträger sind (was bei Invalidenausweis, Sozialversicherungskarte, ÖAMTC-Clubausweis, Blutspendeausweis, Impfpaß, Fotos, Zetteln naturgemäß auszuschließen ist), ansonsten ist ihre Entfremdung ausschließlich nach § 229 StGB zu beurteilen (Leukauf/Steininger Komm3 § 135 RN 2 f mwN). ... mehr lesen...
Norm: StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Die Vernichtung einer Urkunde nach § 229 Abs 1 (erster Fall) StGB liegt vor, wenn die Urkunde aufgehört hat, als Beweismittel zu existieren. Dies ist der Fall, wenn der Gedankeninhalt der Urkunde entweder durch substanzvernichtende oder erklärungsvernichtende Eingriffe beseitigt wird. Eine substanzbezogene Vernichtung des Urkundenkörpers ist schon im Zerreißen und Wegwerfen von Urkunden gelegen. Daß Urkunden nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef Anton W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB (A) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs (die Faktennumerierung folgt jener der Anklageschrift ON 2... mehr lesen...